Das Bundesbauministerium legt einen neuen Gesetzentwurf zur Wärmeplanung vor. Das hat auch Auswirkungen auf das Heizungsgesetz. Die wichtigsten Details im Überblick.
Wie heizen wir in Zukunft? Diese Frage beschäftigt die Bundesregierung und viele Bürger, seitdem über das Heizungsgesetz gestritten wird. Dabei ist das nur die Hälfte eines größeren Projekts: der Wärmewende. Und dazu gehört noch mehr. Nach und nach werden Gas- und Ölheizungen in den kommenden Jahren verschwinden. Aber sie werden nicht überall durch Wärmepumpe und Pelletheizung ersetzt. An vielen Stellen sollen künftig auch Nah- und Fernwärme eingesetzt werden. Dafür nutzt man Geothermie oder Abwärme von Industrie und Gewerbe, was besonders klimaschonend sein soll. Nun hat das Bundesbauministerium einen aktualisierten Gesetzentwurf zur Wärmeplanung vorgelegt. Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Was ist Ziel des Gesetzes?
Das Gesetz verpflichtet die Bundesländer dazu, Wärmepläne aufzustellen. Dabei ist etwa zu klären: Wo kann Abwärme genutzt werden, wo werden Wärmenetze verlegt? Anhand der fertigen Pläne soll jeder Mensch wissen, was auf sein Quartier oder seine Straße zukommt. Das bedeutet nicht, dass jeder Haushalt einen Anschluss an ein Wärmenetz bekommt. Gerade in ländlichen und dünn besiedelten Gegenden kann es günstiger sein, wenn jedes Haus seine eigene Heizung hat.
Wie hängt die Wärmeplanung mit dem Heizungsgesetz zusammen?
Erst wenn ein Wärmeplan vorliegt, greifen die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Fristen für die Erstellung der Wärmepläne wurden im Vergleich zum ersten Entwurf jedoch um ein halbes Jahr vorgezogen: auf Ende Juni 2026 für Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern und bis Ende Juni 2028 für alle anderen. Gibt es in einer Gemeinde einen Wärmeplan, müssen neu eingebaute Heizungen in bestehenden Häusern mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden.
Konventionelle Gas- und Ölheizungen sind dann nicht mehr erlaubt. Wenn einzelne Kommunen das wollen, können sie die Regelung aus dem GEG auch früher scharf stellen. Für Neubauten gilt die 65-Prozent-Regel bereits ab 2024 – unabhängig von den Wärmeplänen.
Das Bauministerium sieht in der Verzahnung beider Gesetze einen Vorteil für die Bürger. „Sie gibt Planungs- und Investitionssicherheit, und sie erleichtert den Umstieg auf die Wärmeversorgung, die vor Ort am besten passt“, sagte Baustaatssekretär Sören Bartol (SPD). Wer weiß, dass sein Haus an ein Wärmenetz angeschlossen wird, der muss nicht selbst eine Heizung einbauen.
Welche Kommunen sind betroffen?
Alle. Jede der rund 11 000 Gemeinden in Deutschland soll nach dem aktuellen Entwurf einen Wärmeplan vorlegen. In der ersten Version vom Juni hatte es geheißen, dass lediglich die rund 1 600 Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern einen Wärmeplan vorlegen sollten. Der Bund will die Erstellung der Wärmepläne mit Geld fördern. Für die kleineren Kommunen soll es jedoch ein vereinfachtes Verfahren geben. Nachbargemeinden können zusammenarbeiten oder gemeinsamen einen Plan vorlegen, auch über die Grenzen der Bundesländer oder über Deutschlands Grenzen hinaus.
Was passiert mit bestehenden Wärmeplänen?
„Wärmepläne auf landesrechtlicher Regelung haben Bestandsschutz“, heißt es vom Bauministerium. Einige Bundesländer wie Baden-Württemberg sind bei der Wärmeplanung schon weit vorangeschritten, manche Städte haben ebenfalls bereits fertige Pläne oder sind dabei, diese aufzustellen. Dort fürchtet man, dass ihre Wärmepläne den Vorgaben durch den Bund widersprechen. Dieser Sorge will das Bundesbauministerium entgegentreten.
Die Wärmenetze sollen dann schrittweise CO2-neutral betrieben werden. Bis 2030 soll der Anteil 30 Prozent betragen, bis 2040 80 Prozent. Diese Vorgabe wurde im Vergleich zum ersten Entwurf gelockert.
Wie sehen die Gemeinden das Vorhaben?
Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, sagte dieser Redaktion, der Entwurf gehe „in die richtige Richtung“. Er betonte jedoch: „Wichtig ist es, zeitnah die notwendigen Schritte für eine auskömmliche Förderung einzuleiten. Nur damit ist die erfolgreiche Umsetzung der Wärmeplanung vor Ort möglich.“
Wie ist der Zeitplan?
Das Gesetz soll am 16. August vom Bundeskabinett beschlossen werden und geht nach dem Ende der Sommerpause in den Bundestag. Ziel ist, dass das Gesetz das Parlament und auch den Bundesrat vor Jahresende passiert.