Windkraftanlagen sind in der Region umstritten. Foto: © kalafoto - stock.adobe.com

Entsteht im Gerechtigkeitswald in Simmozheim ein Windpark? Das Thema sorgt weiter für Wirbel. Jetzt meldete sich mit Klemens Schmiederer aus Simmozheim ein Bürger zu Wort.

Das Thema Windkraft polarisiert. Seit Jahren arbeitet der Regionalverband Nordschwarzwald daran, geeignete Flächen für die Windkraft auszuweisen. Im September soll darüber entschieden werden. Inzwischen hat die Diskussion Simmozheim erreicht. Mit auf der Liste steht das Gebiet WC 4. Die rund 170 Hektar große Fläche befindet sich im Gerechtigkeitswald zwischen Möttlingen, Unterhaugstett, Simmozheim, Ottenbronn und Neuhengstett. Simmozheim hat hier eine Enklave.

 

Neuer Verein Klemens Schmiederer aus Simmozheim ist gegen einen möglichen Windpark im Gerechtigkeitswald. Inzwischen ist er nach eigenen Angaben Vorsitzender des Vereins WaldErhalt, der jetzt gegründet wurde. Ziel des Vereins ist es, die dortigen Waldflächen zu erhalten.

Flächenverbrauch Angesichts der jüngsten Gemeinderatssitzung in Bad Liebenzell fragt Schmiederer in seiner Stellungnahme, ob es eine „Doppelmoral“ beim Umgang mit Natur und Windkraft gebe. So werde bei einem privaten Bauantrag ein artenschutzrechtliches Gutachten gefordert. Die Rodung von rund zehn Hektar Wald zum Errichten von acht Windrädern im Gerechtigkeitswald in Simmozheim hätten Verwaltung und Gemeinderat deutlich weniger kritisch hinterfragt, meint Schmiederer.

Bis zu acht Anlagen?

Dabei steht der Flächenverbrauch für einen möglichen Windpark im Gerechtigkeitswald noch gar nicht fest. Es ging in der Sitzung auch nicht um einen Bauantrag für einen Windpark. Das machte der Direktor des Regionalverbandes Nordschwarzwald, Sascha Klein, in der Sitzung des Bad Liebenzeller Gemeinderates deutlich. Der Verband weise nur Flächen aus. Bauen würden Firmen. Er hielt aber bis zu acht Windräder im Gebiet WC 4 für möglich, wie er in der Ratssitzung deutlich machte.

Beim Flächenverbrauch stützt sich der Verband auf aktuelle Erhebungen der Fachagentur Windenergie an Land, wie Klein auf Nachfrage erläuterte. Demnach würden durchschnittlich rund 0,48 Hektar Wald für die gesamte Betriebsdauer einer Windenergieanlage gerodet. Während des Baus kämen vorübergehend weitere circa 0,47 Hektar pro Windrad hinzu. Nach dem Bau werde diese Fläche aber wieder aufgeforstet.

Ausgleichsflächen Und wie sieht es mit Ausgleichsmaßnahmen aus? „Für diese massive Waldzerstörung muss nicht einmal eine gleichwertige ökologische Ausgleichsfläche geschaffen werden. Stattdessen kann der Eingriff einfach durch eine Geldzahlung kompensiert werden“, behauptet Schmiederer. Es entstehe der Eindruck, dass für Bürger strenge Hürden gelten, während Großprojekte der Windindustrie großzügig bevorzugt würden.

Für Ausgleichsflächen Landratsamt zuständig

Für diese Fragen ist der Regionalverband aber gar nicht zuständig. Seine Aufgabe ist es Vorranggebiete für Standorte von Windkraftanlagen „planungsrechtlich zu sichern“, so Klein auf Nachfrage unserer Redaktion. Fragen wie etwa der gesetzlich geforderte Waldausgleich würden in einem späteren Genehmigungsverfahren mit der dafür zuständigen Behörde geklärt – in diesem Fall das Landratsamt Calw. Das sei aber erst der Fall, wenn die Standorte und die Typen der Windräder feststünden.

Schutzmechanismen Schmiederer beklagt, dass der Gesetzgeber in den vergangenen drei Jahren zentrale Schutzmechanismen wie Bürgerbeteiligung, Landschaftsschutz, Waldschutz, Mindestabstände zu Wohngebieten und Wasserschutz im Namen der Energiewende weitgehend ausgehebelt habe.

Konfliktarme Gebiete

Dazu teilt Klein mit, dass der Regionalverband Vorranggebiete für Windkraftanlagen festlege, um den Ausbau und das Nutzen erneuerbarer Energien mit dem Schutz von Mensch, Natur und Umwelt in Einklang zu bringen. Dabei berücksichtige der Verband alle gesetzlichen Vorgaben. Dazu zählten Mindestabstände zu Wohngebieten, der Schutz von Wald- und Wasserflächen sowie der Landschaft. Gleichzeitig setze der Regionalverband die Bürgerbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben um. „Unser Ziel ist es, möglichst konfliktarme und geeignete Gebiete zu identifizieren, auf denen Windenergieanlagen errichtet werden können, ohne dass die rechtlich geschützten Belange von Mensch und Natur unberücksichtigt bleiben“, versichert Klein.

Für besonders brisant hält Schmiederer, dass nach aktueller Gesetzeslage Windparks unmittelbar an Gemarkungsgrenzen errichtet werden dürften, ohne dass die betroffenen Nachbargemeinden oder Anwohner ein Mitspracherecht hätten. „Entscheidungen mit gravierenden Auswirkungen auf Lebensqualität und Natur werden damit über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen. Von demokratischer Beteiligung und fairer Planung auf Augenhöhe kann keine Rede mehr sein“, klagt Schmiederer.

Dazu entgegnet Klein, dass die Gemeindegrenzen in der Region Nordschwarzwald historisch bedingt teils sehr kleinteilig verliefen. Sie orientierten sich oft an natürlichen Geländemerkmalen, etwa entlang von Höhenlinien oder Kuppen. Dadurch komme es vor, dass Flächen in unmittelbarer Nähe zu bebauten Bereichen einer Nachbargemeinde lägen, obwohl sie verwaltungstechnisch zur eigenen Gemarkung gehörten.

Großflächige Bereiche

Eigentums- und Besitzverhältnisse spielten regionalplanerisch aber keine Rolle, so Klein. Etwas anderes sei auch rechtlich untersagt. Beim Teilregionalplan Windenergie gehe es um großflächige Bereiche, nicht um einzelne Grundstücke.

Erst in einem weiteren Schritt kümmerten sich die Bauherren eines Windparks um die Typen der Anlagen und die Standorte. Selbst bei Windparks an der Gemarkungsgrenze müssten sie die Vorgaben etwa zum Lärm mit den entsprechenden Abständen zur Bebauung einhalten.

Wirtschaftlichkeit Die Wirtschaftlichkeit zweifelt Schmiederer an: „Diese Anlagen werden allein durch Subventionen finanziert – zu Lasten der Bürger und der Natur.“ Klein entgegnet, dass für den Nordschwarzwald eine mittlere Windleistungsdichte von mindestens 215 Watt pro Quadratmeter in 160 Metern Höhe als Eingangskriterium gelte. Das treffe für den Gerechtigkeitswald in Simmozheim zu. Aus Sicht des Regionalverbandes sei das Gebiet für Windräder wirtschaftlich. Letztlich werde die Wirtschaftlichkeit beurteilt, wenn es um den Bau eines Windparks gehe, so Klein. Mit dem Teilregionalplan Windenergie würden nur Flächen gesichert. Das Planen von Anlagen sei noch kein Thema. „Zu möglichen Subventionen von Windenergieanlagen kann der Regionalverband Nordschwarzwald daher keine Aussage treffen“, so Klein.