Auf welchen Flächen in Schömberg sollen Windräder aufgestellt werden dürfen? In der Gemeinde ist diesbezüglich bereits einiges passiert.
Die BayWa r.e. Wind GmbH nahm im Juni des vergangenen Jahres auf der Gemarkung von Waldrennach (Stadt Neuenbürg) drei und auf der Gemarkung von Langenbrand (Gemeinde Schömberg) ein Windrad in Betrieb. Damit hat dieser Windpark Hirschgarten/Langenbrander Höhe vier Anlagen.
Das soll es aber nicht gewesen sein. Die Gemeinde Schömberg schloss mit der BayWa einen städtebaulichen Vertrag, um auf der Langenbrander Höhe drei weitere Windräder bauen zu dürfen. Inzwischen will die Firma nur noch zwei statt drei Windräder bauen. Als Grund nannte Luke Kelly, Projektleiter des Unternehmens, auf Anfrage unserer Redaktion die Topographie: „Die Fläche weist ein starkes Gefälle auf, wodurch die dritte Anlage deutlich tiefer gestanden hätte als die anderen beiden und somit wesentlich geringere Erträge gebracht hätte.“ Kelly geht von einem Baubeginn 2028 und einer Inbetriebnahme 2029 aus.
Der Regionalverband Nordschwarzwald ist dabei, Vorrangflächen für Windräder auszuweisen. Nach den Vorstellungen des Landes soll 1,8 Prozent der Fläche für solche Anlagen zur Verfügung stehen.
Der Ausschuss für Technik und Umwelt der Gemeinde Schömberg befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Thema Vorrangflächen für die Windenergie. Auf Schömberger Gemarkung gibt es nach dem Planentwurf des Regionalverbandes ein Vorranggebiet (WC 1), das sich teilweise mit dem bestehenden Windpark Hirschgarten/Langenbrander Höhe deckt. Das Ausmaß dieser Vorrangfläche übersteigt die Fläche dieses Windparks besonders in Richtung Langenbrand, heißt es in der Vorlage zur Ausschusssitzung.
Insgesamt ist die Teilfläche von WC 1 auf Schömberger Gemarkung rund 75 Hektar groß. Bei einer Gesamtfläche der Gemeinde Schömberg von 3720 Hektar entsprechen diese 75 Hektar zwei Prozent. Wegen der vom Land geforderten 1,8 Prozent sind folglich rund acht Hektar weniger notwendig.
Abstand zur Siedlung erhöhen
Die Gemeindeverwaltung regte deshalb an, die Vorrangfläche WC 1 um rund acht Hektar zugunsten des Siedlungsabstandes zum Ortsteil Langenbrand zu reduzieren. „Das bewegt sich im Rahmen des städtebaulichen Vertrages“, machte Bürgermeister Matthias Leyn in der Ausschusssitzung deutlich.
Udo Bertsch (UWV) begrüßte den Vorschlag der Verwaltung. Er erinnerte daran, dass manche Gemeinde noch gar keine Vorrangfläche für Windkraft vorgeschlagen habe. Schömberg habe damit seine Solidaritätspflicht erfüllt, stellte Leyn klar.
Soll erfüllt
Auch Friedbert Stahl (CDU) begrüßte die Reduzierung auf 1,8 Prozent. Die Gemeinde habe damit ihr Soll erfüllt: „Es kann nicht sein, dass Schömberg verspargelt wird und andere Gemeinden noch gar nichts ausgewiesen haben.“ Der Ausschuss stimmte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu.
Die Gemeindeverwaltung legt dem Regionalverband diese Stellungnahme bis spätestens 26. September vor. Sie steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Gemeinderat, der am 30. September darüber berät. Es ist davon auszugehen, dass der Gemeinderat zustimmt. Bis 26. September haben die Gemeinden die Möglichkeit, an der Festlegung der Vorrangflächen für Windräder mitzuwirken. Bis 30. September will der Regionalverband den Teilregionalplan Windenergie beschließen.