In der Sitzung des Gemeinderats am Mittwoch geht es um das Thema Windkraft. Foto: Nädele

Die Windkraftpläne des Regionalplans sorgen derzeit für Diskussionen unter Befürwortern und Gegnern. Der Gemeinderat steuert keinen Kurs gegen Windkraft. Doch man will sicher gehen, dass Anlagen in gebührendem Abstand entstehen.

Bereits Ende Februar hatte sich die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme zum laufenden Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans nicht mit einer Ablehnung der Vorranggebiete positioniert. Die Verwaltung verband das aber mit dem Hinweis auf einen Mindestabstand zur Wohnbebauung von einem Kilometer, also 250 Meter als von den Planern vorgesehen.

 

In der Sitzung des Gemeinderats am Mittwochabend steht das Thema nun erneut auf der Tagesordnung, denn für jene Flächen, auf denen Rottweil selbst bestimmen kann, soll dieser Mindestabstand zu Siedlungsgebieten festgesetzt werden. Grundsätzlich. Für die städtischen Flächen. In geplanten und zukünftigen Vorranggebieten.

Es besteht Redebedarf

Schon in der Sitzung Ende Februar hatten die Stadträte eigentlich Redebedarf zum Thema Windkraft, Stellungnahme und Vorranggebiete. Oberbürgermeister Christian Ruf hielt dies aber knapp – die geforderte Stellungnahme an den Regionalplan liegt schließlich ausschließlich im Aufgabenbereich der Stadtverwaltung.

Gleichwohl erläuterte OB Ruf den Standpunkt und die Beweggründe. „Auch wir müssen und sollten unseren Beitrag leisten“, rückte er nicht von der Rottweiler Marschroute in Sachen alternative Energien ab. Bei allem Verständnis dafür, dass einem „ein Windrad vor der eigenen Haustür manchmal nicht so geschickt“ ist – vom St.-Florians-Prinzip wolle Rottweil keinen Gebrauch machen. Sondern die Möglichkeiten ausreizen, die die Stadt eben hat, „um die Belastung so verträglich wie möglich zu halten“.

Auf den städtischen Flächen

Das heißt: Im Bereich Vaihingerwald, wo knapp 57 Hektar von geplanten 65 Hektar Vorranggebiet der Stadt gehören, und im Bereich Hochwald, wo gar die ganzen fraglichen 28 Hektar städtische Fläche sind, setzt Rottweil den Mindestabstand von 1000 Metern fest. Zumindest schlägt das die Stadtverwaltung den Stadträten für die Sitzung am Mittwochabend vor.

Indes ist dies nur einer der Schritte, die dem Gremium empfohlen werden. So soll zudem eine Analyse des Potenzials beauftragt werden – für Vaihingerwald –, um genauere Daten zu den Windkraftflächen zu bekommen.

Punkt drei des Beschlussvorschlags bezieht sich schließlich auf die angesprochene Stellungnahme der Verwaltung zur Planung und Festlegung der Vorranggebiete, über die in der Sitzung Ende Februar bereits informiert worden ist. Auf Anregungen aus dem Gremium hin ist der Entwurf ergänzt um Hinweise zu Starkregenereignissen und zu Abständen zu Ausgleichsflächen.

Ein Vorteil

Sandra Graf, Abteilungsleiterin Stadtplanung in Rottweil, hatte überdies auf einen Aspekt aufmerksam gemacht, der für die Stadträte in der Abwägung interessant sein dürfte und einen weiteren Aspekt erklärt, warum die Stadtverwaltung vom St.-Florians-Prinzip nichts hält. Das Ausweisen von Vorranggebieten bringt einen Vorteil mit sich. Dann dürfen Windräder nur noch in diesen Arealen aufgestellt werden. Die Alternative hatte Graf dem Gremium vor Augen geführt: „Dann hieße es Feuer frei auf allen Flächen“. Eine Abwendung der Vorranggebiete im Regionalplan, sagte Ruf, „würde also zu keiner Verbesserung führen“.

Ein Blick auf die landesweite Situation in Sachen Energiewende unterstreicht die Überlegungen der Stadtverwaltung: Um die Klimaziele zu erreichen, wären in Baden-Württemberg eigentlich 100 neue Windräder pro Jahr vonnöten. Aus aktuell 770 Windrädern im Land müssten bis 2040 3000 werden. In den ersten drei Monaten des laufenden Jahres sind zwei ans Netz gegangen, immerhin 21 Anlagen erhielten eine Genehmigung. Das Thema dürfte also deutlich an Fahrt aufnehmen.