Der Wildberger Gemeinderat hat verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung beschlossen – darunter auch, dass Gebäude und Baudenkmäler wie die Klosteranlage und ihre Einfriedung abends nicht mehr von außen beleuchtet werden dürfen. Foto: Priestersbach

Der Wildberger Gemeinderat diskutierte Maßnahmen zur Energieeinsparung – unter anderem auch eine längere Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung.

Wildberg - Konzepte zur Umsetzung von Energieeinsparungen sind vor dem Hintergrund der aktuellen Situation das Gebot der Stunde. In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Wildberger Gemeinderat mit möglichen Maßnahmen, die sich aus den Energieeinsparungsverordnungen des Bundes ableiten – darunter auch eine längere Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung.

Für Bürgermeister Ulrich Bünger stellte sich in diesem Zusammenhang vor allem die Frage, welche Schritte in Sachen Energieeinsparung wirklich spürbare Effekte haben. "Wir sollten keine Symbolpolitik machen und nicht nur Dinge für die Galerie beschließen", plädierte er für Maßnahmen mit Sinn und Zweck. Außerdem wehrte er sich dagegen, einen "Kontrollstaat" aufzubauen, betonte aber auch: "In einer freiheitlich verfassten Gesellschaft sollte jeder seinen Beitrag leisten."

Verordnungen haben "empfehlenden Charakter"

Ins Detail ging anschließend Bauamtschef Arthur Sadlers, der darauf aufmerksam machte, dass die Verordnungen aus Berlin "empfehlenden Charakter haben". Und so sei im Rathaus geprüft worden, was für die Schäferlaufstadt zielführend sei. Dabei nannte er die verlängerte Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung, die außerhalb der Hauptverkehrsachsen derzeit zwischen 23.30 und 4.15 Uhr erfolgt. Während die Verwaltung zunächst eine Ausdehnung der Abschaltung von 22 bis 6 Uhr vorgeschlagen hatte, einigte sich der Gemeinderat auf Vorschlag von CDU-Gemeinderat Gerhard Ostertag auf 22.30 bis 6 Uhr, um den Nutzern der Sporthallen gerecht zu werden.

Beleuchtung von außen vorerst untersagt

Außerdem soll die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen vorerst untersagt werden, soweit diese nicht zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Ausnahmen hiervon sollen für die kurzzeitige Beleuchtung bei Kulturveranstaltungen gelten. Weitere Maßnahmen sind unter anderem die Pflicht zum Ausschalten von dezentralen Durchlauferhitzern oder Warmwasserspeichern in Nichtwohngebäuden, das Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsräumen, die nicht dem Aufenthalt von Personen gelten – wie beispielsweise Treppenhäuser und Flure. Gleichzeitig werden Höchstwerte für die Lufttemperatur von Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden festgelegt, wobei die normale Amtsstube künftig nur noch mit 19 statt bisher 20 Grad beheizt werden soll.

LED-Technik auf dem Weihnachtsmarkt

Mit Blick auf die 30-jährige Weihnachtsmarkt-Tradition in Wildberg stellte Bürgermeister Bünger fest, dass bei der Klosterweihnacht des Bürger- und Gewerberings "Für Wildberg" ausschließlich LED-Technik bei der Beleuchtung zum Einsatz kommen soll. Die Gestaltung der Krippe mit lebensgroßen Figuren im ehemaligen Arrestturm soll zu den Ausnahmen in Sachen Beleuchtung bei Kulturveranstaltungen zählen. Überhaupt ist der Bürgermeister der Meinung, dass man dem Verein bei der Planung des Weihnachtsmarktes "nicht so viele Vorschriften machen sollte".

Zustimmung zu den Maßnahmen signalisierte Gerhard Ostertag für die CDU, "denn wir müssen öffentliche Verantwortung zeigen und Mangelsituation vermeiden". Dass man schon lange "auf Kosten von Klima und Natur gelebt hat", rief Grünen-Stadträtin Regina Schröder in Erinnerung. Für sie ist nach diesem Weckruf klar: "Wir werden unser Leben ändern müssen."