Mit 300 Euro pro Arbeitnehmer will der Staat die hohen Energiekosten dämpfen. Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro verärgert all diejenigen, die von ihr nicht profitieren – die Rentner zum Beispiel. Doch es gibt ein Einfallstor: indem man einen Job für allerkürzeste Zeit übernimmt. Ein heikles Feld.

Als hilfreicher Geldsegen wird es wohl nur bei den Geringverdienern ankommen, was da im September auf die einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen niedergeht. Doch dürfte die Energiepreispauschale von 300 Euro die Mehrkosten für Gas, Strom und Sprit oftmals nicht auffangen – zumal der Staatszuschuss steuerpflichtig ist. So kassiert der Fiskus bei besser entlohnten Beschäftigten, abhängig vom individuellen Steuersatz zwischen 14 und 45 Prozent, einen Gutteil der Bescherung gleich wieder ein.

 

Ob der Bürokratieaufwand im gesunden Verhältnis zum Ertrag steht, erscheint fraglich. Ganze elf neue Paragrafen wurden dafür im Einkommensteuergesetz verankert. Dass Rentner und Pensionäre davon nicht profitieren, ärgert diese seit Monaten. Doch da gibt es ein Einfallstor: Wer 2022 an mindestens einem Tag gearbeitet hat, könnte die 300 Euro auch ergattern. Die Tätigkeit muss weder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch für eine Mindestdauer ausgeübt werden. Kritische Fachleute werten dies als „Aufruf zur Steuergestaltung“. Weil ein Minijob ausreichen würde, sieht man rachsüchtige Senioren schon reihenweise eine bezahlte Aufgabe für allerkürzeste Zeit übernehmen.

Das Bundesfinanzministerium warnt vor Strafen

Pflichtschuldigst verweist das Bundesfinanzministerium in seinen FAQs auf die Risiken: Vorsätzlich falsche Angaben, um die Pauschale unberechtigt oder mehrfach zu erhalten, seien „strafbewehrt“ – was sich auch an die Arbeitgeber richtet. Leichtfertig unrichtige Angaben könnten mit einer Geldbuße geahndet werden. Welche Abschreckungswirkung diese Warnung entfaltet, muss sich zeigen. Im Internet finden sich reichlich Hinweise auf mögliche Tricksereien. Ebenso zeigt sich, dass die Grenzen zwischen einem Gefälligkeitsverhältnis und einem legalen Arbeitsvertrag, etwa mit Angehörigen, durchaus fließend sind.