Auf einer Wiese bei Dürenmettstetten steht ein Windrad auf der Wiese. Könnte es in Waldachtal bald auch welche geben? Foto: Andreas Wagner

Erneuerbare Energien waren in den letzen Monaten für den Gemeinderat ein großes Thema. In seiner jüngsten Gemeinderatssitzung sprachen die Räte über die aktuelle Entwicklung und an welchem Standort Windräder erbaut werden sollen.

In vielen Gemeinden ist aktuell erneuerbare Energie ein großes Thema. Der Bau von Windrädern und Solaranlagen ist Prozentual von der Landesregierung vorgegeben. Dafür werden nach und nach Potenzialflächen den Regionalverbänden ermittelt.

 

Von Seiten des Regionalverbandes Nordschwarzwald fand bereits ein informelles Verfahren statt, zu dem die Gemeinde Waldachtal keine Stellungnahme abgab. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass sich die im Plan aufgeführten Potenzialflächen (W9 und PF7) in unmittelbarer Nähe zur Erddeponie Hagenbuch befinden.

Erddeponie-Erweiterung soll berücksichtigt werden

Diese sei noch aktiv und die Gemeinde habe zudem im März 2024 eine Genehmigung zur Erweiterung erhalten. „Teilweise handelt es sich daher bei den ausgewiesenen Flächen auch um potenzielle Erweiterungsflächen der Erddeponie. Dies sollte bei der weiteren Planung berücksichtigt werden.

„Die Flächen für Windenergie sollten einen Mindestabstand von 850 Meter zur nächsten Bebauung aufweisen“, teilte die Gemeinde mit. Im Vorentwurf sind in der Kommune sowohl Flächen für Windkraftanlagen als auch für Freiflächenphotovoltaikanlagen enthalten. Der Gemeinderat wurde darüber mehrfach in Kenntnis gesetzt – sowohl in nichtöffentlichen als auch in öffentlichen Sitzungen.

Projektierende seit Monaten aktiv

Auch die Einwohner der Gemeinde wurden im Rahmen des letztjährigen Bürgerdialogs über den Regionalplan „Windkraft“ informiert. Seitens der Verwaltung wurde damals vorgeschlagen, das komplette Verfahren des Teilregionalplans abzuwarten und vorab keine Gespräche mit Projektierern zu führen.

Die Entscheidung darüber, wie die Gemeinde mit eigenen Flächen innerhalb der Potenzialflächen umgehen solle, sei ebenso auf das Ende des Verfahrens vertagt worden, teilte Waldachtals Bürgermeisterin Annick Grassi am vergangenen Dienstag mit. Zwischenzeitlich seien jedoch zwei Projektierer an die Gemeinde heran getreten. So sei die Firma „alterric“ bereits seit einigen Monaten auch aktiv darum bemüht, Flächen zu akquirieren und Gespräche mit Grundstückeigentümern zu führen.

Es gehe nicht um „ob“ sondern um „wann“

Bereits in nicht öffentlichen Sitzungen im Dezember 2024 und im Januar und Februar 2025 befasste sich der Gemeinderat mit dem Thema. „Man kam im Gemeinderat daher zur Erkenntnis, dass auf der Potenzialfläche mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Windkraftanlagen gebaut würden“, führte Grassi aus. So gehe es daher bei den Beratungen nicht mehr darum „ob“ gebaut wird, sondern „wann und wie viele“.

So müsse sich die Gemeinde nun die Frage stellen, ob neben den privaten Grundstücken auch die kommunalen Flächen für den Bau von Windrädern zur Verfügung gestellt werden sollen und dann von einem eventuellen Windpark die gesamte Bevölkerung profitiert.

15 Prozent betreffen private Eigentümer

Zwischen 40 und 50 Prozent der Potenzialfläche befinden sich im Besitz der Kommune – 15 Prozent betreffen private Eigentümer.

Auf der gesamten Potenzialfläche könnten zwischen vier bis sechs Windräder entstehen. Ein Windrad benötige dabei eine Fläche von jeweils einem Hektar. Für die Gemeinde Waldachtal bestehe die Möglichkeit, Flächen zu verpachten und auch die privaten Grundstückseigentümer in die Verhandlungen mit dem Projektierer ins Boot zu holen.

Zwei Gegenstimmen bei der Abstimmung

Bis auf die Gegenstimmen von Klaus Kugler und Steven Deglmann befürwortete der restliche Gemeinderat, dass die kommunalen Flächen innerhalb des Vorranggebietes zur Verfügung gestellt werden sollen. Ferner sollen die Flächen im Rahmen eines „Flächenpooling“ verpachtet werden, wovon alle Eigentümer im Gebiet profitieren sollen.

Zudem ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung mit der Firma „alterric“ in Vertragsverhandlungen zu treten und zu kooperieren. In diesen beiden Punkten enthielten sich Kugler und Deglmann ihrer Stimme, während der restliche Gemeinderat zustimmte.

Hintergründe zur aktuellen Regelungen bei erneuerbarer Energie

Landesregierung
 Die Landesregierung des Lands Baden-Württemberg möchte, dass 2 Prozent der Fläche des Bundeslandes für erneuerbare Energien reserviert werden. Davon sollen 1,8 Prozent für Windkraft und 0,2 Prozent für Solarenergie genutzt werden.

Regionalverbände
 Die Regionalverbände sind dafür verantwortlich, entsprechende Potenzialflächen festzulegen. Aktuell werden Windräder als privilegierte Anlagen eingestuft, wenn sie bestimmte Abstände zur Bebauung einhalten und Umweltauflagen erfüllen.

Flächenausweisung
 Sobald die neuen Pläne in Kraft treten, sind Windräder nur noch in den festgelegten Vorranggebieten, die durch die Regionalverbände festgelegt wurden, erlaubt. Gemeinden können aber zusätzlich eigene Flächen ausweisen.