Der Prozess gegen den 40 Jahre alten Lastwagenfahrer Catalin C. aus Rumänien beginnt am 22. November. Foto: dpa

40-jähriger Lastwagenfahrer muss sich verantworten. Lebenslange Haft droht

Endingen - Rund ein Jahr nach dem Mord an einer Joggerin in Endingen (Kreis Emmendingen) muss sich der Tatverdächtige vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen den 40 Jahre alten Lastwagenfahrer Catalin C. aus Rumänien beginne am 22. November, teilte das Landgericht Freiburg am Freitag mit. Geplant seien zunächst acht Verhandlungstage, mit einem Urteil kann demnach Ende Dezember gerechnet werden.

Die Anklage lautet auf Mord und besonders schwere Vergewaltigung. Die 27 Jahre alte Frau war Anfang November vergangenen Jahres in Endingen vergewaltigt und getötet worden. Dem Verdächtigen wird zudem der Mord an einer 20 Jahre alten französischen Austausch-Studentin aus Lyon im Januar 2014 im rund 400 Kilometer von Endingen entfernten Kufstein in Österreich zur Last gelegt. Der Mann war im Juni dieses Jahres bei Freiburg festgenommen worden, er sitzt seither in Haft.

Lebenslange Haft droht

Die Leiche der Frau in Endingen war nach einer tagelangen Suchaktion in einem kleinen Waldstück in den Weinbergen des 9000 Einwohner zählenden Ortes gefunden worden. Die Frau war alleine joggen und nicht wieder zurückgekehrt.

Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Angeklagten lebenslange Haft, sagte ein Gerichtssprecher. Die Staatsanwaltschaft strebe zudem die Sicherungsverwahrung des Mannes an. Dies komme aus rechtlichen Gründen für das Gericht derzeit jedoch nicht infrage. Ein psychiatrischer Gutachter werde aber an dem Prozess teilnehmen und vor den Plädoyers eine Gefährlichkeitsprognose erstellen. Von dieser hänge ab, ob Sicherungsverwahrung doch möglich sein wird. Catalin C. hatte zunächst die Taten abgestritten, die ihm angelastet werden. Später machte er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

In dem Prozess sollen den Angaben zufolge zehn Zeugen und sechs Sachverständige gehört werden. Verhandelt wird nur der Mord in Endingen. Danach prüft die Justiz in Österreich das weitere Vorgehen, sagte Staatsanwalt Hansjörg Mayr von der Staatsanwaltschaft Innsbruck.

Nach einem Urteil des Freiburger Gerichts könnte sich das in Österreich zuständige Gericht dem Strafmaß anschließen oder eine höhere Zusatzstrafe verhängen. Das Freiburger Urteil müsse aber erst rechtskräftig sein. Zudem sei dann ein zweiter Prozess in Österreich möglich. Darüber entschieden werde jedoch frühestens nächstes Jahr.