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Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha begrüßt die Ampel-Pläne, die Corona-Sonderlage auf absehbare Zeit zu beenden und gleichzeitig eine Übergangsregelung zu schaffen.

Stuttgart/Berlin - Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) hat die Pläne von SPD, Grünen und FDP im Bund zur künftigen Rechtslage in der Corona-Pandemie begrüßt. „Es ist wichtig, durch eine Übergangsregelung den Bundesländern weiterhin eine Rechtsgrundlage zu geben, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen“, sagte der Minister am Mittwoch in Stuttgart. Maskenpflicht und Einschränkungen für Ungeimpfte, Hygienekonzepte und die Nachverfolgung von Kontakten seien notwendige Maßnahmen. „Baden-Württemberg wird deshalb an seinem Modell aus Basis-, Warn- und Alarmstufe festhalten, deren Beschränkungen sich hauptsächlich an die Nicht-Geimpften richten“, sagte Lucha.

Nach der baden-württembergischen Corona-Verordnung treten strengere Maßnahmen für ungeimpfte Menschen automatisch landesweit in Kraft, wenn der Wert von 250 Corona-Patienten auf den Intensivstationen an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen erreicht oder überschritten wird. Dann würden für Ungeimpfte unter anderem wieder Kontaktbeschränkungen gelten. Zudem müssten Menschen, die weder gegen das Virus geimpft noch von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, in vielen Bereichen negative PCR-Tests vorweisen. Lucha rechnet damit bereits in den kommenden Tagen.

Sonderlage läuft von selber aus

Die möglichen künftigen Regierungspartner SPD, Grüne und FDP wollen die Rechtsbasis für weitgehende Corona-Einschränkungen in Deutschland nicht weiter verlängern. Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ soll nach rund 20 Monaten zum 25. November enden. Als Hauptgrund nannten die drei Fraktionen am Mittwoch den Fortschritt der Impfungen. Für eine Übergangszeit bis zum 20. März 2022 sollen den Ländern aber weniger umfassende Vorgaben ermöglicht werden.

Bisher knüpfen Corona-Vorgaben laut Infektionsschutzgesetz daran an, dass der Bundestag die epidemischen Lage feststellt. Das Parlament hatte dies erstmals im März 2020 getan und mehrfach bestätigt - zuletzt Ende August. Die Sonderlage läuft ohne Verlängerung automatisch nach drei Monaten aus.