Die Erhöhung des Wasserpreises in Bad Herrenalb beschäftigt die Bürger weiter. Foto: ©InPixKommunikation - stock.adobe.com

Die Erhöhung des Wasserpreises beschäftigt die Bad Herrenalber Bürger weiter. Im Gemeinderat gibt es Diskussionen über die Gewinne der Stadtwerke und der Gesellschafter.

Machen die Stadtwerke Bad Herrenalb mit Wasser Gewinne oder nicht? Und wenn ja, wie viel? Dieses Thema kam in der jüngsten Gemeinderatssitzung in der Bürgerfragestunde erneut zur Sprache.

 

Hintergrund ist die jüngste Erhöhung des Wasserpreises durch die Stadtwerke Bad Herrenalb. Seit 2017 hätten die Preise für Trinkwasser trotz steigender Anforderungen stabil gehalten werden können, teilten die Stadtwerke mit. Aufgrund deutlich gestiegener Kosten sei nun „eine moderate Preisanpassung“ erforderlich.

Gibt es lukrative Gewinnbeteiligungen?

Daraufhin meldete sich der ehemalige Stadtbaumeister Reimund Schwarz bei unserer Redaktion. Die Stadtwerke Bad Herrenalb hätten zwei potente Mitgesellschafter, „die an einer lukrativen Gewinnbeteiligung interessiert sind“, schrieb er da etwa und ärgerte sich, dass die Kostensteigerungen den Kunden nicht direkt mitgeteilt und in der Pressemitteilung nur unzureichend dargestellt worden seien.

Auch Karina Herrmann, die Geschäftsführerin der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH, äußerte sich gegenüber unserer Redaktion. Sie betont ausdrücklich: „Die Stadtwerke arbeiten nicht gewinnorientiert, sondern kostendeckend. Jeder Euro aus den Wasserentgelten fließt in Betrieb, Qualitätssicherung, Instandhaltung und Zukunftssicherung der Wasserversorgung. Die Preisgestaltung erfolgt unter kommunaler Aufsicht und basiert auf klaren wirtschaftlichen Kalkulationsgrundlagen.“

Aber wie ist das nun mit Gewinnen aus den Wasserentgelten? Dies fragte ein Bürger in der jüngsten Sitzung. „Die Wassersparte macht Gewinne, die Bürger sind euch egal“, rief er Bürgermeister Klaus Hoffmann zu. Der erwiderte, dass die Wassersparte gezwungen sei, Gewinne zu machen, „wir machen das sehr moderat“.

Preisgestaltung muss angemessen sein

Doch wie passt das zu Herrmanns Aussage, dass die Stadtwerke „nicht gewinnorientiert, sondern kostendeckend“ arbeiten? Auf eine diesbezügliche Anfrage unserer Redaktion antwortete sie: „Privatwirtschaftliche Wasserversorger unterliegen der Kartellaufsicht. Die Preisgestaltung muss angemessen, nicht missbräuchlich überhöht und kostenorientiert sein.“ GmbHs müssten „kostenorientierte Preiskalkulationen nachweisen können, damit keine überhöhten Preise festgestellt werden“, erläutert sie weiter.

Auch privatwirtschaftliche Wasserpreise müssten sich an betriebswirtschaftlich ermittelten Kosten orientieren, schreibt Herrmann weiter und nennt dabei den Bau, Betrieb und Unterhalt der Anlagen, Energiekosten, Personal, Beschaffung, Abschreibungen, Kapitalkosten/angemessene Rendite sowie die Konzessionsabgabe.

Wichtig sei dabei: „Die Preise müssen kostendeckend, aber nicht überschießend sein.“ Überschießend bezeichnet dabei etwa Ausgaben, die ein angemessenes marktübliches oder wirtschaftlich sinnvolles Maß übersteigen. Für GmbHs sei der wichtigste Branchenstandard der „Leitfaden zur Wasserpreiskalkulation“ (BDEW/VKU), so Herrmann weiter. Dieser gelte als fachlich anerkannte Grundlage für die Kalkulation bei allen Wasserversorgern.

„Angemessene Rendite“ fließt in Kalkulation ein

Herrmann bestätigt, dass in die Kalkulation „eine angemessene Rendite“ einfließe – und hier käme die unterschiedliche Sichtweise zum Tragen: „Man kann diese Rendite als Gewinn oder als Verzinsung bewerten.“ Die Stadt, die EnBW sowie die Stadtwerke Ettlingen hätten, so Herrmann, Sachwerte sowie Finanzmittel dem Unternehmen von mehr als 10,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. „Für diese zur Verfügungstellung erhalten diese eine Rendite. Hätte die GmbH diese Mittel nicht erhalten, müssten diese Finanzmittel am Kapitalmarkt beschafft werden und die GmbH würde für dieses Kapital Zinsen bezahlen“, argumentiert die Stadtwerke-Geschäftsführerin.

2024 habe die Rendite für alle Gesellschafter bei etwa drei Prozent gelegen. Fremdkapital sei dagegen für vier Prozent aufgenommen worden. Sie folgert: „Würden die Gesellschafter ihre Einlagen aus dem Unternehmen herausnehmen, hätten hierfür Kredite mit einer deutlich höheren Verzinsung in Anspruch genommen werden müssen.“

Gewinn liegt bei mehr als 100 000 Euro

Ein Blick in die Spartenergebnisse der Stadtwerke zeigt bei der Wasserversorgung für das Jahr 2024, also deutlich vor der jetzigen Erhöhung, einen Gewinn in Höhe von 111 756,41 Euro. Diese wurden an die Gesellschaft anteilig gemäß des Gesellschaftsvertrags ausbezahlt. Die EnBW erhielt gemäß ihren Anteilen 33 523,92 Euro, an die Stadtwerke Ettlingen wurden 17 879,43 Euro ausgeschüttet. Die Stadt Bad Herrenalb erhielt 60 343,06 Euro.

Weitere positive Ergebnisse gab es etwa beim Stromvertrieb und dem Stromnetz. Beim Stromvertrieb stand 2024 ein Plus von 156 121,14 Euro. Davon gingen 46 836,34 Euro an die EnBW, 24 979,38 Euro an die Stadtwerke Ettlingen sowie 84 305,42 Euro an die Stadt.

Beim Stromnetz gab es einen Überschuss von 58 448,01 Euro. Hier erhielt die EnBW 17 534,40 Euro, an die Stadtwerke Ettlingen gingen 9351,68 Euro und an die Stadt 31 561,93.

Verlust bei Bädern bleibt an Bad Herrenalb hängen

Ein Verlust stand dagegen in der Sparte grundzuständiger Messstellenbetreiber zu Buche. Das betrifft den Einbau, Betrieb und die Wartung von Stromzählern. Hier belief sich das Ergebnis auf ein Minus von 54 893,46 Euro. Hier musste die Stadt 29 642,47 Euro bezahlen, die EnBW 16 468,04 Euro und die Stadtwerke Ettlingen 8782,95 Euro.

Anders als bei Strom und Wasser bleiben die Verluste bei den Bad Herrenalber Bädern dagegen komplett bei der Stadt Bad Herrenalb hängen. Bei der Siebentäler Therme stand Ende 2024 ein Jahresverlust von 1 104 417,52 Euro in den Büchern. Beim Freibad wurde ein Minus von 342 442,01 Euro verzeichnet.

Insgesamt machten die Stadtwerke 2024 einen Verlust in Höhe von 1 124 838,66 Euro.