Laut dem Anwalt von Stefan Mappus, hatte sein Mandant nie Einsicht in alle Unterlagen des EnBW-Ausschusses. Foto: dpa

Darf Stefan Mappus in die Akten des EnBW-Untersuchungsausschusses Einsicht nehmen, oder nicht? Der Ex-Ministerpräsident habe laut seinem Anwalt noch keine volle Akteneinsicht erhalten. Am Dienstag entscheidet der U-Ausschuss über den Antrag.

Darf Stefan Mappus in die Akten des EnBW-Untersuchungsausschusses Einsicht nehmen, oder nicht? Der Ex-Ministerpräsident habe laut seinem Anwalt noch keine volle Akteneinsicht erhalten. Am Dienstag entscheidet der U-Ausschuss über den Antrag.

Stuttgart - Der EnBW-Untersuchungsausschuss entscheidet am Dienstag erneut über einen Antrag von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) auf Akteneinsicht. Nach Angaben von Mappus' Anwalt Christoph Kleiner wurde seinem Mandanten bislang nicht volle Akteneinsicht gewährt. Deshalb sei eine erneute Entscheidung des Gremiums nötig. Wie der Vorsitzende des Gremiums, Klaus Herrmann, der Nachrichtenagentur dpa am Montag sagte, wird unter anderem darüber beraten, ob der Ausschuss über Unterlagen verfügt, die noch nicht in der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft zu finden sind. In diese hat Mappus Einsicht, weil die Anklagebehörde gegen ihn wegen Verdachts der Untreue beim EnBW-Deal ermittelt.

Ausschuss nähert sich dem Ende

Am 4. April ist die letzte reguläre Sitzung anberaumt, in der der Sachbericht und die Wertungen des Komplexes durch die Fraktionen besprochen werden. Am 30. April wird der Bericht ins Plenum eingebracht. Die Debatte markiert das Ende des Ausschusses nach fast zweieinhalbjähriger Arbeit.

Er soll untersuchen, ob Mappus Ende 2010 mit 4,7 Milliarden Euro an den französischen Konzern EDF zu viel für den EnBW-Anteil von rund 45 Prozent gezahlt hat. Grün-Rot im Ausschuss bejaht dies und fordert vor einem internationalen Schiedsgericht 834 Millionen Euro von der EDF zurück.