Der Karlsruher Energieversorger EnBW erhöht seine Gaspreise und senkt die für Wärmestrom. Auch für Haushaltsstromkunden gibt es eine Aussage.
Stuttgart - Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) erhöht zum 1. Januar die Preise für die Grundversorgung mit Erdgas und senkt zugleich die Preise für Wärmestrom. Das teilte das Unternehmen am Montag in Karlsruhe mit. In einem ähnlichen Maß sänken beziehungsweise stiegen auch die Sondertarife bei Gas und Wärmestrom. Die Preise für Haushaltsstrom seien derzeit nicht von Veränderungen betroffen.
Demnach steigt die Rechnung für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden Erdgas um 18,7 Prozent oder um knapp 265 Euro, wie der Karlsruher Konzern vorrechnet. Den Preis pro Kilowattstunde (der so genannte Arbeitspreis) erhöht die EnBW brutto um 1,32 Cent auf 7,84 Cent. Als Begründung verweist das Unternehmen auf massiv gestiegene Einkaufspreise hin. „Insbesondere beim Gas haben sich die Großhandelspreise nachfragebedingt für das nächste Jahr um mehr als den Faktor 3,5 vervielfacht. Gleichzeitig führen die steigenden CO2-Abgaben zu höheren Kosten“, heißt es bei dem Konzern.
Fast 200 Gasversorger erhöhen
Diese deutlichen Steigerungen könne die EnBW zum Teil durch eine „vorausschauende Beschaffungsstrategie“ auffangen. Immerhin könne man so eine noch deutlich höhere Änderung, wie sie einige Anbieter hätten bekannt geben müssen, vermeiden. Die Preiserhöhung liege im Mittelfeld.
Dem Preisportal Check24 zufolge haben bislang 193 Gasgrundversorger in Deutschland ihre Preise erhöht oder eine Anhebung angekündigt. Einzelne Anbieter verdoppelten ihre Preise. Betroffen seien rund 1,4 Millionen Haushalte in Deutschland, die durchschnittliche Preisanhebung betrage 20 Prozent. Der Großhandelspreis für Gas, so Check24, liege mit 94,05 Euro pro Megawattstunde bei einem Allzeithoch.
Bei der EnBW sind nach Angaben des Unternehmens rund 70 000 Kunden betroffen. Der Grundversorgungstarif ist ein gesetzlich regulierter Tarif, den derjenige Energieversorger anbieten muss, der die meisten Kunden in einem Netzgebiet hat. In die Grundversorgung fallen alle Kunden, die seit der Liberalisierung des Marktes noch nicht ihren Stromtarif gewechselt haben – sei es beim angestammten Versorger oder zu einem neuen Anbieter.
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In die Grundversorgung kommen zudem alle Kunden, deren Anbieter Insolvenz anmelden muss oder aus anderen Gründen kurzfristig den Vertrag kündigt. Derzeit ist das laut Verbraucherschützern vor allem bei Energiediscountern zu beobachten. Entsprechende Berichte gibt es über Anbieter wie die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft, Fuxx Sparenergie, Strogon, Wunderwerk AG und Enstroga.
EEG-Umlage sinkt
Eine Entlastung der Kunden kündigte die EnBW beim Wärmestrom an, also bei Elektrizität, die als Heizungsstrom etwa zum Betrieb von Luft-Wärme-Pumpen oder Nachtspeicherheizungen eingesetzt wird. Hier senkt die EnBW den Grundversorgungspreis für den jährlichen Musterverbrauch eines Nachtspeicherhaushalts mit getrennter Messung von 8200 Kilowattstunden um 2,4 Prozent, was rund 43 Euro im Jahr entspricht. Bei gemeinsamer Messung sind es 1,6 Prozent oder etwa 35 Euro jährlich weniger. Für die exemplarischen 7600 Kilowattstunden pro Jahr eines Vier-Personen-Haushalts mit Wärmepumpe beträgt die Senkung 1,8 Prozent oder pro Jahr 33 Euro. Als Begründung nennt das Unternehmen die EEG-Umlage, die im kommenden Jahr von jetzt 6,5 auf 3,723 pro Kilowattstunde gesenkt wird.