Es geht um Stefan Mappus und den EnBW-Deal. Foto: dpa

Im Verfahren um den umstrittenen EnBW-Deal und Stefan Mappus sieht die Staatsanwaltschaft Stuttgart keine Belege für die Befangenheit eines Gutachters im Ermittlungsverfahren.

Im Verfahren um den umstrittenen EnBW-Deal und Stefan Mappus sieht die Staatsanwaltschaft Stuttgart keine Belege für die Befangenheit eines Gutachters im Ermittlungsverfahren.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sieht keine Belege für eine Befangenheit ihres Gutachters im Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) wegen des EnBW-Deals. Der Sachverständige Wolfgang Ballwieser habe vor seinem Einsatz für die Anklagebehörde seine Arbeit für die EnBW offenbart, erläuterte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag und bestätigte einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ („FAZ“). Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Untreue beim EnBW-Aktienrückkauf gegen den ehemaligen Regierungschef.

Der Münchner Finanzprofessor Ballwieser war in seiner Expertise zu dem Schluss gekommen, dass Mappus Ende 2010 rund 780 Millionen Euro zu viel für das EnBW-Aktienpaket an den französischen EDF-Konzern bezahlt habe. Das erhärtet aus Sicht von Mappus’ Kritikern den Verdacht, dass der Ex-Regierungschef aus politischem Kalkül zu viel Geld für die Aktien ausgegeben habe. Die Verteidiger weisen laut „FAZ“ darauf hin, dass Ballwieser 2007 den Wert der EnBW weit höher bewertet habe als 2013 - „ein diametraler Gegensatz“, wie Mappus’ Anwalt Bernd Schünemann moniert.

In dem Zeitungsbericht heißt es zudem, die Verteidiger hätten geltend gemacht, Ballwieser habe nur eingeräumt, die EnBW „beraten“, nicht aber ein Wertgutachten erstellt zu haben. Der Behördensprecher nannte dies eine „Begriffsdiskussion, die nicht weiterführt“. Schließlich sei das Fachgebiet Ballwiesers Bewertung von Unternehmen. Ob es sich um Beratung, Begutachtung oder ein Exposé gehandelt habe, mache keinen Unterschied.

Er fügte hinzu: „Es wussten alle Verfahrensbeteiligten von der Tätigkeit des Gutachters.“ Die Behörde hätte einen Experten gar nicht beauftragt, wenn das Risiko bestanden hätte, dass er im Gerichtsverfahren hätte ausgewechselt werden müssen, ergänzte der Sprecher. „Das kostet nur Geld.“

Die Ermittlungen gegen Mappus seien zu einem „gewissen“ Abschluss gekommen; nun werde im Laufe des Augusts eine Stellungnahme der Verteidiger erwartet. Wann der Beschluss über eine Anklage oder ein Einstellen der Ermittlungen getroffen werde, sei noch unklar, sagte der Behördensprecher. Möglicherweise machten die Äußerungen der Verteidiger Nachermittlungen nötig.