Urheber des umstrittenen Aktienrückkaufs: Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus. Foto: dpa

In Zürich hat der Prozess zwischen Grün-Rot und der EdF um Folgen des EnBW-Deals begonnen.

In Zürich hat der Prozess zwischen Grün-Rot und der EdF um Folgen des EnBW-Deals begonnen.

Zürich - Es scheint ein normaler Montag in Zürich, dieser 20. Januar 2014. In derBankenmetropole, die im Zuge von diversen Steuer-CD-Ankäufen und gescheiterten Steuerabkommen seit Monaten im Fokus der öffentlichen Diskussion steht, beginnt eine neue Arbeitswoche. Damen und Herren in Business-Anzügen mit Aktentaschen eilen durch die Stadt, in den großen Bankhäusern wie UBS und Credit Suisse gilt business as usual – alles wie immer. Nicht aber in dem unscheinbaren Hotel in der Innenstadt. Auch hier geht es wie nebenan in den Banktürmen um Geld, um viel Geld – nämlich um knapp 840 Millionen Euro. Aber hier wird nicht um Steuertricks gerungen und nach Bezahloasen gesucht, hier tagt ab 9 Uhr das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer.

Willkommen zur ersten Etappe in der juristischen Aufarbeitung des EnBW-Deals von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU). Das Land Baden-Württemberg hat den französischen Energiekonzern Electricité de France (EdF) bekanntlich verklagt. Die Argumentationskette: Grün-Rot wirft Mappus vor, im Dezember 2010 beim knapp fünf Milliarden Euro Kauf des EnBW-Aktienpakets den Franzosen einen überteuerten Preis bezahlt zu haben. Die EdF bestreitet das. Doch das Land glaubt, Mappus habe mit dem Geschäft der EdF diverse Wettbewerbsvorteile verschafft, wie sie laut EU-Recht nicht zulässig sind. Also will man 840 Millionen Euro vom Preis wieder haben.

Insider halten das für eine „abenteuerliche Argumentation“. Nun also soll das Schiedsgericht der Handelskammer mit Sitz in Paris auf neutralem Schweizer Boden den Fall lösen. Es ist eine Art „privates Wirtschaftsgericht“, wenn sich Unternehmen und Staaten irgendwo auf dieser Welt über Zahlungen nicht einig werden. Und so sitzen sich wie sonst bei Gericht nicht Staatsanwälte und Verteidiger, sondernAnwälte aus den Bereichen Energie- und EU-Recht sowie anderen Spezialgebieten gegenüber.

Auf der einen Seite die Gesandten aus der Düsseldorfer Wirtschaftsprüfungskanzlei Warth & Klein, Grant Thornton“, für die Gutachter Martin Jonas die InteressenBaden-Württembergs vertritt. Auf der anderen Seite die Advokaten von Cleary,Gottlieb, Steen & Hamilton für die EdF. ImHintergrund dürfen die Gesandten derLandesregierung dem juristischen Fingerhakeln zuschauen. Verhandelt wird auf Englisch. Die Kanzleien haben in den vergangenen Monaten, da der Prozess vorbereitet wurde, ganze Arbeit geleistet. Es gibt Akten zuhauf.

Als Beleg für die Klage führt Grün-Rot das Jonas-Gutachten an. Er hatte im Juli 2012 im Auftrag der neuen Landesregierung ein vernichtendes Zeugnis über Mappus’ Geheim-Geschäft ausgestellt. Der Wert pro EnBW-Aktie habe beim Deal Ende 2010 unter 35 Euro gelegen, das ganze sei deshalb eine „überteuerte Transaktion“ gewesen, die Beteiligten hätten sich den Kaufpreis „schöngeredet“.

Doch die Franzosen und ihre Anwälte bleiben bei ihrer Linie. Der Kaufpreis von 41,50 Euro je Aktie sei angemessen gewesen, eine Rückzahlung komme überhaupt nicht in Frage. Im Gegenteil: Die EdF hat eine Gegenklage eingereicht und will 20 Millionen Euro vom Land. Begründung: Das Vorgehen von Grün-Rot sei „rechtsmissbräuchlich“.

Da verwundert es nicht, dass von einem Vergleich, wie zuletzt immer wieder spekuliert worden war, unter der Regie der drei Richter offenbar erstmal keine Rede ist. Stattdessen dauern die Verhandlungen bis in den frühen Abend. Alle Beteiligten schweigen eisern. „Im Vertrag ist eine absolute Vertraulichkeitsvereinbarung festgeschrieben“, hatte es schon im Vorfeld geheißen. Nicht mal den Ort der Verhandlung mochte man preisgeben. Am Ziel des Klägers ändert das alles nichts. „Wir wollen zu viel bezahltes Steuergeld nach Baden-Württemberg zurück holen“, hatte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) wiederholt betont.

Prognosen zum Ausgang des Verfahrens freilich mag niemand geben. Bis Freitag wird in Zürich erstmal weiter verhandelt. Experten gehen nicht davon aus, dass dann schon ein Urteil fällt. „Der Fall kann sich bis in den Sommer hinziehen“, sagt ein Prozessbeobachter am Montagabend.