Der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) Foto: dpa

Der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus will im EnBW-U-Ausschuss als "Betroffener" sprechen. Hier macht sich aber Unmut über das Vorgehen von Mappus' Anwalt breit.

Der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus will im EnBW-U-Ausschuss als "Betroffener" sprechen. Hier macht sich aber Unmut über das Vorgehen von Mappus' Anwalt breit.

Stuttgart - Im EnBW-Untersuchungsausschuss macht sich Unmut über ein Schreiben des Anwalts von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) breit. Darin habe der Rechtsprofessor Bernd Schünemann Forderungen mit Blick auf den möglichen Status von Mappus als „Betroffenem“ im Ausschuss Forderungen gestellt, hieß es aus Ausschusskreisen. So verlangt der Jurist vor der Entscheidung des Gremiums an diesem Dienstagnachmittag, dass statt Mappus drei Rechtsanwälte eine Stellungnahme abgeben können.

Der Ex-Regierungschef, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen Untreue beim milliardenschweren EnBW-Deal ermittelt, hatte den „Betroffenen“-Status beantragt. Bislang war man davon ausgegangen, dass er selbst seine Sicht der Dinge vor dem Ausschuss darlegen will.

Schünemann erhebt Vorwürfe

Schünemann rügt in dem Brief auch, sein Mandant werde durch die Verzahnung von Ausschussarbeit und staatsanwaltlichen Ermittlungen vorverurteilt. Als „Betroffener“ müsse er deshalb aus Gründen der Verfahrensfairness an Vernehmungen aktiv mitwirken und Fragen stellen können. Möglichkeiten dazu hätte Mappus am kommenden Freitag, an dem der Ausschuss unter anderem zwei Experten für Unternehmensbewertung befragen will. Auch der für Februar geplanten Verlesung der Aussagen der Manager des französischen Konzerns EDF im Ausschuss müsse Mappus beiwohnen können. Mappus hatte 2010 am Parlament vorbei ein 45-Prozent-Paket an der EnBW von der EDF für 4,7 Milliarden Euro zurückgekauft - und damit aus Sicht von Grün-Rot zu viel gezahlt.

Überdies soll Mappus als „Betroffener“ auch Beweisanträge stellen können, argumentiert Schünemann. Er nennt auch gleich einen solchen: Der Ausschuss müsse die zwischen dem Land Baden-Württemberg und der EdF im Schiedsverfahren gewechselten Schriftsätze beachten.

Offenbar wolle der Anwalt die Agenda bestimmen, hieß es aus dem Ausschuss. „Wir wollen diesen Ausschuss nach zwei Jahren endlich zu einem geordneten Ende bringen“, sagte das Mitglied.