Das Schiedsgerichtsverfahren zum Streit zwischen Land und dem französischen Energiekonzern EDF in Zürich interessiert auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Foto: dpa

In Zürich beschäftzigt sich ein Schiedsgericht mit dem EnBW-Deal: Die grün-rote Landesregierung fordert 834 Millionen Euro vom Energiekonzern EDF zurück, die fordern weitere 20 Millionen wegen Imageschäden.

Grün-Rot will Geld aus Paris, weil die Vorgängerregierung dem Konzern EDF für EnBW-Anteile zu viel gezahlt haben soll. Darüber entscheiden jetzt Schiedsrichter in der Schweiz. EnBW-Chef Mastiaux bedauert, dass sein Unternehmen wieder in den Schlagzeilen ist.

Zürich/Karlsruhe - Ein Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) hat am Montag in Zürich seine Beratungen über die Klage der Stuttgarter Landesregierung gegen den Pariser Energiekonzern EDF aufgenommen. Das Land fordert 834 Millionen Euro aus dem Rückkauf von Aktien des Energiekonzerns EnBW im Jahr 2010. Der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hatte 4,7 Milliarden Euro für die Beteiligung von rund 45 Prozent an dem Karlsruher Energieversorger gezahlt - aus Sicht des Landes deutlich zu viel.

Das EDF-Management hält den Kaufpreis für angemessen und verlangt seinerseits mehr als 20 Millionen Euro Schadensersatz vom Land - wegen vermeintlicher Imageschäden aufgrund der Klage. Finanzminister Nils Schmid (SPD) beruft sich darauf, dass der überhöhte Preis eine europarechtlich illegale Beihilfe für die EDF darstelle. Damit wäre der Staatskonzern widerrechtlich durch das Land begünstigt worden. Das Schiedsgericht berät unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wann es zu einer Entscheidung kommt, ist nicht bekannt.

Zum Verfahrensbeginn verwies EDF auf seine unveränderte Position, wonach das Unternehmen gar nicht vorhatte, die Anteile zu verkaufen. Zu dem Geschäft kam es demnach nur, weil das Land Baden-Württemberg den hohen Preis zahlte und klar machte, dass EDF keine Chance auf eine operative Führung bei EnBW hat.

Der Rechtsstreit hat nun auch EnBW wieder in die Schlagzeilen gebracht

Der Rechtsstreit hat nun auch EnBW wieder in die Schlagzeilen gebracht - die Bemühungen um einen Neuanfang werden nach Ansicht von EnBW-Chef Frank Mastiaux dadurch nicht erleichtert. „Dass in jeder Headline unser Firmenname auftaucht, das hilft uns nicht“, sagte der Vorstandsvorsitzende am Montag der Nachrichtenagentur dpa.

Dies treffe den drittgrößten deutschen Stromkonzern zur Unzeit: „Wir bemühen uns gerade nach Kräften, das Unternehmen neu zu positionieren und um Vertrauen zu werben, da ist das einfach nicht hilfreich.“ In dem Schiedsverfahren sei EnBW kein handelndes Subjekt, sondern habe lediglich eine passive Beobachterrolle.

Der Ausgang des Verfahrens könnte die Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen Mappus wegen des Verdachts auf Untreue beeinflussen. Die grün-rote Koalition argwöhnt, dass Mappus den Deal ohne Parlamentsbeteiligung im Eiltempo durchgezogen habe, um sich mit dem Coup vor der Landtagswahl im März 2011 brüsten zu können. Mappus hatte stets betont, im Landesinteresse gehandelt zu haben.

Das aufwendige Verfahren wird für die Verliererseite teuer. Die unterlegene Partei muss nicht nur die Gebühren für die Schiedsrichter tragen. Diese belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro. Der weitaus größere Brocken ist aber die Rechnung für die Kosten der Rechtsanwälte der Gegenseite - von der Anreise über deren Honorare bis zum Aufenthalt in einem Zürcher Hotel.