Doppik: Für die Haushaltsumstellung wird jeder Zentimeter in der Gemeinde berechnet

Die Gemeinde Empfingen besitzt Grundstücke, Gebäude und Straßen. Doch wie viel sind die eigentlich wert? Bei der Einführung der doppelten Buchführung (Doppik) kommt dieser Frage eine entscheidende Bedeutung zu. Und eines ist dabei klar: Zahlen schön zu rechnen, könnte ein Eigentor sein.

Em pfingen. Da rauchten bei einigen Gemeinderäten am Dienstagabend die Köpfe. Benjamin Dutz, Projektleiter Doppik des Unternehmens Heyder und Partner – Gesellschaft für Kommunalberatung, stellte die Zahlen Vollvermögensbewertung vor. Wie reich ist Empfingen also, abgesehen vom Geld, das im kommunalen Sparschwein gebunkert ist? Dass die Gemeinde zu den wohlhabenderen im weiten Umkreis gehört, ist bekannt. Doch wie sieht es mit den anderen Besitztümern wie Flächen, Grundstücken, Wald, Gebäuden und Straßen aus? Bei der Einführung der doppelten Buchführung muss am Anfang dieser Ist-Zustand einmalig komplett erfasst werden.

Und hier kommt das Unternehmen Heyder und Partner ins Spiel. Denn das alles selbst zu erfassen, ist für eine Gemeinde einfach nicht möglich. Alles, wirklich alles muss erfasst werden, dabei werden unterschiedliche Maßstäbe angesetzt. Das, was vor 1974 in das Eigentum der Gemeinde Empfingen gekommen ist, kann pauschal erfasst werden. Die zweite Phase beinhaltet das, was seit 1974 bis sechs Jahre vor dem Bilanzstichtag angeschafft und hergestellt wurde. Hier sollte zwar der Anschaffungswert genau ermittelt werden, bei hohem Aufwand oder bei untergeordneten Gebäuden kann aber auch pauschal bewertet werden. Strenger wird es dann für die vergangenen sechs Jahre. Hier muss alles penibel genau erfasst werden. "Da ist keine pauschale Erfassung mehr möglich", berichtete Dutz.

Unterschiedliche Preise

Und dann ging es im Gremium rund. Zahlen über Zahlen. So zeigte der Referent, wie hoch die pauschalen Anschaffungskosten für Grundstücke sind, unterteilt in zehn Kategorien. Für Ackerland beispielsweise wird 1,30 Euro pro Quadratmeter angesetzt. Am niedrigsten ist der Wert von "Bach, Graben, Gewässer" mit zehn Cent pro Quadratmeter. "Laub, Nadel und Mischwald" ist dagegen 98 Cent wert. Das kam doch manchen Gemeinderat etwas wenig vor – möglicherweise in Sorge, dass der eigene Wald kaum mehr was wert sein könnte. Die Sorge nahm Dutz ihnen aber. "Sie können weiterhin das verlangen, was der Markt hergibt. Auch ein Wald mit 150 Jahre alten Bäumen ist sicher mehr wert." Wertvoller: Bauland mit fünf Euro pro Quadratmeter und "Gartenland, Grünanlage, Friedhof" mit vier Euro. Komplizierter wird es bei Mischgebieten. Bei all diesen unterschiedlichen Berechnungsarten fragte Elmar Schmitt: "Ist das der deutsche Amtsschimmel?" Experte Dutz machte aber klar, dass das laut Gesetz alles so sein müsse.

Der Gesamtwert der Gemeinde-Grundstücke zum 31. Dezember 2017: rund 11,2 Millionen Euro. Allerdings hat die Gemeinde seitdem weitere Bauplätze verkauft, sodass man nun von rund neun Millionen Euro ausgehen müsse.

Bei der Gebäudebewertung wurde es dann noch komplizierter. Denn hier müssen noch die jährlichen Abschreibungen für den Wertverlust berücksichtigt werden, sodass am Ende der Tabelle ein Restbuchwert steht. Bei der Gebäudebewertung plus Sonderposten kommt damit am Ende ein Restbuchwert von rund 2,1 Millionen Euro heraus. Und dann gibt es da noch die Straßenbewertung plus Sonderposten, worunter auch beispielsweise das Kanalsystem gehört. Hier kommt zum Stichtag ein Restbuchwert von 6,8 Millionen Euro zusammen.

Dutz machte schließlich noch klar, dass es gar nicht so gut ist, wenn man das Anlagevermögen bei der Eröffnungsbilanz zu hoch bewertet. Es ist also besser, wenn die Gemeinde-Hardware lieber nicht zu viel wert ist. Ein niedrigeres Anlagevermögen wirkt sich positiv in den Folgejahren aus. Dann seien die Abschreibungen niedriger, der Haushaltsausgleich weniger belastet und es gebe mehr Deckungsmittel in der Zukunft. Ganz praktisch bedeutet das, dass man künftig auch bessere Chancen habe, Fördermittel genehmigt zu bekommen. Denn je höher das Anlagevermögen, desto schwieriger werde das.

Am 18. Dezember werden die Gemeinderäte in die nächsten Doppik-Geheimnisse eingeweiht, denn dann steht eine große Schulung an – wohl nicht für alle vergnügungssteuerpflichtig.