Die Empfinger Täleseehalle bekommt eine neue Nutzungsordnung. Foto: Hopp Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Tälesee-Halle und Dorfgemeinschaftshaus bekommen leicht abgeänderte Benutzungsordnung

Empfingen (if). In seiner jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat auch mit der neuen, etwas abgeänderten Benutzungsordnung für die Tälesee-Halle und das Dorfgemeinschaftshaus in Wiesenstetten.

Bei Veranstaltungen, die externes Equipment benötigen, zum Beispiel Scheinwerfer oder Tontechnik, muss ein Veranstaltungstechniker dieses überprüfen. Dieser Passus in der Benutzungsordnung der Tälesee-Halle ist eigentlich nichts Neues – dennoch hatte Rainer Walter Fragen. Was kostet die Abnahme durch den Techniker pro Veranstaltung und wer finanziert das? Bürgermeister Ferdinand Truffner versprach, man werde eine Lösung finden, dass die Kosten nicht zu sehr zulasten der Vereine gehen. Es sollen auch Schulungen mit den Vereinen und einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik stattfinden.

Uwe Gfrörer wollte noch wissen, ob denn auch auswärtige Veranstalter die Tälesee-Halle nutzen dürften und man jene gegebenenfalls auch ablehnen könne. Es gebe natürlich gewisse Regeln, antwortete Truffner, niemand habe Rechtsanspruch auf die Nutzung der Halle. Aber auch Abweichungen von der Benutzungsordnung seien im Einzelfall natürlich möglich.

Nicht alle Ausnahmen in der Benutzungsordnung

Gerade zu diesen Abweichungen hatte Andreas Seifer eine Frage. Wann denn die Ausnahme gelte, dass man die maximale Personenzahl für die Halle erhöhen kann, wollte er wissen. Das müsse in der Benutzungsordnung festgehalten werden. Doch Truffner war nicht einverstanden: "Das schreibe ich da nicht rein." Eine Ausnahme sei eben eine Ausnahme.

Schließlich wurde der Neufassung der Benutzungsordnung jedoch geschlossen zugestimmt.