Bis zu 30 Nachführsysteme könnten auf der Empfinger Erddeponie entstehen / Investor trägt die Kosten

Von Joachim Frommherz

Empfingen. Investor Jürgen Bortloff steht bereits in den Startlöchern, nun hat der Gemeinderat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auf dem rekultivierten Teil auf der Erddeponie Auchtert eine Fotovoltaikanlage entstehen kann.

Wie wir bereits berichtet hatten, hatte der Empfinger Gemeinderat in seiner vorherigen Sitzung am 7. Mai die Verdichtung des bestehenden Solarparks beschlossen. Nun kam am vergangenen Dienstag ein für die Rekultivierung vorgesehenes Areal auf der Erddeponie, das auf der Böschung in Richtung Gemarkung Sulz liegt, auf den Tisch. Etwa ein Drittel ist bereits rekultiviert. Der Rest der insgesamt rund 1,5 Hektar müssten also erst noch fertiggestellt werden, ehe die komplette Fläche vom Investor mit Solarmodulen bestückt werden könnte.

Wie Gebhard Gfrörer vom Empfinger Ingenieurbüro Gfrörer in der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend erläuterte, könnten auf der Fläche 26 bis 30 Nachführsysteme erstellt werden, mit denen eine Leistung von 220 bis 240 KWpeak erreicht werden. Eine deutliche Steigerung zu dem Stromertrag, der auf der bestehenden Fläche entlang der Autobahn erzielt wird. Dort werden momentan 150 KWpeak erreicht. Ob Bortloff eine neue Trafostation errichten muss, um den Strom einzuspeisen, oder ob er die bereits bestehende nutzen kann, ist noch offen.

Wie Gfrörer dem Gremium weiter mitteilte, käme die Gemeinde Empfingen mit der Ansiedlung der weiteren Solarmodule "immer mehr in den CO2-neutralen Bereich".

Mit einer Gegenstimme von Andreas Seifer – also stark mehrheitlich – fasste der Gemeinderat dann folgende Beschlüsse: Für die 1,5 Hektar auf der Erddeponie wird ein Bebauungsplan aufgestellt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet. Des Weiteren wird der Vorentwurf des Bebauungsplan "Fotovoltaikanlage Erddeponie Auchtert" in seiner Fassung vom 21. Mai gebilligt. Und die Verwaltung erhält nun den Auftrag, die Verwaltungsgemeinschaft damit zu beauftragen, die Vorbereitungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren einzuleiten.

Die Kosten für das Bebauungsplanverfahren und für die ergänzenden Maßnahmen der Erschließung, einschließlich Bepflanzung und gegebenenfalls erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle, werden vom Investor getragen.