Das Verkehrsministerium lässt gerne daran erinnern, dass die Empfinger Ortsdurchfahrt schon teilweise eine 30er-Zone bekommen hat.Archiv-Foto: Hopp Foto: Schwarzwälder Bote

Verkehr: Minister Hermann richtet sich mit einem Brief an die Bürgerinitiative "Umgehung Empfingen"

Verkehrsminister Winfried Hermann hat in einem Brief auf die Postkartenaktion der Bürgerinitiative "Umgehung Empfingen" reagiert. Mit seinem Schreiben stößt er aber in Empfingen nicht gerade auf Begeisterung. Hat das Ministerium jetzt der Gemeinde gar den "Schwarzen Peter" zugeschoben?

Empfingen. Die Bürgerinitiative "Umgehung Empfingen" hatte i n einer Aktion interessierte Empfinger Bürger dazu aufgefordert, eine vorformulierte Postkarte an den baden-württembergischen Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) zu schicken, um ihn auf die für viele Anwohner nicht mehr tragbare Verkehrssituation in der Ortsmitte aufmerksam zu machen.

Jetzt hatte Minister Hermann Ministerialdirektor Uwe Lahl gebeten, ein Antwortschreiben an die Empfinger zu verfassen. Wirkliche Hoffnungssignale in Richtung einer Verbesserung der Verkehrssituation gehen aus dem Brief, der unserer Redaktion vorliegt, nicht hervor. Stattdessen eher Enttäuschung. Empfingens Bürgermeister Truffner scheint mit einigen Passagen nicht einverstanden zu sein.

So erinnert Hermann etwa daran, dass die Gemeinde Empfingen 2015 über die Straßenverkehrsbehörde in Horb beim Regierungspräsidium in Karlsruhe die Zustimmung zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die Ortsdurchfahrt beantragt hatte und das Präsidium damals zustimmte. Auf einem Abschnitt der Ortsdurchfahrt wurde daraufhin Tempo 30 eingeführt. Dann folgen die Sätze, die Empfingens Bürgermeister Ferdinand Truffner nicht gefallen: "Nach den Ergebnissen der Umgebungslärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg ist die Gemeinde Empfingen nicht verpflichtet, darüber hinaus eine Lärmaktionsplanung durchzuführen. Nach Kenntnisstand der höheren Straßenverkehrsbehörde und der Straßenverkehrsbehörde gibt es seitens der Gemeinde aktuell keine Bestrebungen, einen Aktionsplan auf freiwilliger Basis zu erstellen. Eine solche Lärmaktionsplanung würde eine Grundlage bilden, um eine zeitliche und/oder räumliche Ausdehnung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen einschätzen zu können."

Wer ist zuständig?

Von unserer Zeitung danach gefragt, was denn die Gemeinde daran hindert, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, sagt Truffner: "Wir sehen aktuell nicht wirklich einen Mehrwert, außer hohe Kosten. Wir werden es aber nochmals intern aufarbeiten und dem Gemeinderat dann vorlegen. So ein ›Hin und Her-Schieben‹ von Verantwortung und Zuständigkeit finde ich nicht wirklich in Ordnung – jetzt sollen wir als Gemeinde wieder aktiv werden. Ich habe manchmal auch den Eindruck, dass der ›Schwarze Peter‹ immer weitergereicht wird – uns auch nicht ausgenommen."

Auch wenn man das vierseitige Schreiben weiterliest, wird es für die Empfinger nicht besser. Denn die Bürgerinitiative hatte mehrfach auf die Gefahren für Fußgänger auf den teilweise sehr engen Gehwegen hingewiesen. Das Verkehrsministerium sieht dort allerdings keine Gefahr. Die Straßenverkehrsbehörde habe unter Beteiligung des Polizeipräsidiums Pforzheim und des Landratsamts Freudenstadt die Durchgangsstraßen in Empfingen auf Gefahrenlagen und Unfälle hin geprüft. Die Schlussfolgerung: "Ergebnis dieser Untersuchung war, dass auf keinem der genannten Streckenabschnitte eine Unfallhäufungsstelle vorliegt und besondere Gefahrenstellen aufgrund der Unfalllage nicht erkennbar sind." Alles in Ordnung also?

Auch in diesem Punkt widerspricht Truffner: "Klar kam es zu keinem Unfall, aber es kommt täglich zu gefährlichen Situationen, die nicht in Statistiken auftauchen. Wir können das so nicht unterschreiben und können die Aussagen der BI in diesem Bereich auch vollkommen nachvollziehen."

L angwieriger Prozess

Auch zur von vielen Empfingern sehnlichst gewünschten Umgehungsstraße äußert sich das Ministerium – jedoch ohne Zusagen zu machen. Auf die Umgehungsvariante östlich der Autobahn A 81 und des geplanten interkommunalen Gewerbegebiets Bezug nehmend, heißt es: "Ziel ist es, die Vorplanung unter Abwägung aller Vor- und Nachteile mit der bestmöglichen Variante abzuschließen. Das bereits laufenden Scoping-Verfahren ist der erste Schritt, den erforderlichen Untersuchungsrahmen zu ermitteln." Nach einer kurzen Erläuterung zum Genehmigungsverfahren einer Umgehung folgt noch der Hinweis: "Die Erfahrung zeigt, dass dieser Prozess Zeit in Anspruch nimmt und viele Unwägbarkeiten bereithält, so dass belastbare Aussagen zum Baubeginn im jetzigen Stadium kaum gemacht werden können."

Der Minister beendet seinen Brief mit den höflichen Worten: "Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass mir der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Lärm und Luftverschmutzung ein Herzensanliegen ist und meine volle Unterstützung genießt."

Eine Reaktion seitens der Bürgerinitiative steht bis Redaktionsschluss noch aus.