Direkte Anbindung an die Autobahn – damit soll das geplante interkommunale Gewerbegebiet punkten. Foto: Hopp Foto: Schwarzwälder Bote

Gewerbegebiet: Mit einem Jahr Verspätung soll "KOMPASS81" Fahrt aufnehmen / Rahmenplan aktualisiert

Empfingen. Sandra Gansloser vom Büro Gansloser aus Hermaringen erläuterte in der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend im Feuerwehrgerätehaus den aktualisierten und überarbeiteten Rahmenplan für das Zweckverbandsgebiet "KOMPASS81".

 

Nachdem das Thema schon im Jahr 2019 auf der Tagesordnung der Gemeinderatsitzung war, aber jetzt vom Zweckverband mit einigen Zweifeln beachtet wurde, lag jetzt ein aktualisierter und optimierter Rahmenplan dem Gemeinderat vor. Im Grundsatz wurde auf die ursprüngliche Gewerbegebietsplanung entlang einer Verbindungsstraße östlich der Autobahn A 81 aufgebaut.

Deshalb beschränkte sich Gansloser auf das Wichtigste in ihrer neuen Gewerbegebietsvorstellung. Die neue Variante V habe den Vorteil, dass sie auch mit und ohne der Nordumfahrung unabhängig verwirklicht werden könne. Ein weiterer Vorteil dieser Variante sei die mögliche Aufteilung des Gesamtgebiets in zwei Abschnitte. Es können Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und Sondergebiete (SO) ausgewiesen werden. Um die geplante Gesamtfläche auch nutzen zu können, müsste in verschiedenen Teilflächen auch Auffüllungen mit Planierarbeiten verrichtet werden. Hierfür könnten sich die Planer durchaus Aushubmaterial von Stuttgart 21 vorstellen.

Ein Wermutstropfen ist allerdings die Rodung von Waldflächen in einer Größenordnung von 13,1 Hektar. Davon könnten allerdings 4,7 Hektar wieder vor Ort im gesamten Geltungsbereich aufgeforstet werden. Die Aufteilung der Flächen im neuen Plan sind allerdings abschließend noch nicht gegeben, da noch Schall- und Lärmuntersuchungen anstehen werden.

Bürgermeister Ferdinand Truffner erklärte, dass der jetzige Rahmenplan nur eine Vorstufe in der Planung zum Bebauungsplan ist. "Es werden morgen nicht die Bagger kommen und nach diesem Plan ausgraben."

Die Baufläche zum Gewerbegebiet werde von allen Seiten, wie Truffner nicht ohne Stolz berichtete, sehr positiv bewertet und könne mit der Nähe zur Autobahnanschlussstelle durchaus als Premium-Gebiet bewertet werden. Schließlich einigte sich der Gemeinderat auf die vorgestellte Vorstufen-Variante fünf mit dem Vorteil, dass das Gewerbegebiet so mit und ohne Umfahrung funktionieren würde.

Achim Walter, Gemeinderat und Förster vom Revier Horb-Süd, der für den Empfinger Wald zuständig ist, betonte, dass es ihm wichtig sei, die Waldaufforstung vor Ort vorzunehmen und nicht mit irgendwelchen Ökopunkten auszugleichen. Gemeinderat Armin Hellstern wollte wissen, ob die jetzige Planung auch mit der Nordumfahrung und vor allen Dingen einer Unterführung kompatibel sein werde. Gansloser informierte, dass die bautechnische Machbarkeit untersucht wurde und man mit dem vorgegebenen Radius auch klarkomme, einzig der Gehweg müsste in Teilen verlegt werden.

Flächennutzungsplan

Übrigens: Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Horb hat die Aufstellung der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der VG Horb im Bereich "Interkommunale Gewerbeentwicklung KOMPASS81" beschlossen und im städtebaulichen Entwurf sowie dem Entwurf des Bebauungsplanes angepasst.

Im Norden wurde der Geltungsbereich an den Verlauf der K 4768 Empfingen-Wiesenstetten angepasst, und es ist eine überörtliche Anbindung der B 463 an die K 4768 eingeplant. Im Osten wird der Geltungsbereich durch einen Grüngürtel an diese geplante Verbindung begrenzt. Im Westen stellt die A 81 die Begrenzung dar. Im Süden wird der Anschluss an die B 463 und eine mögliche Regenwasserretention dargestellt.

Der Gemeinderat Empfingen stimmte der Änderung des Flächennutzungsplans zu. Des Eeiteren soll der FNP jetzt öffentlich ausgelegt werden, um die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern einzuholen.

 1. Oktober 2020: Sitzung des Zweckverbands "KOMPASS81", Auswahl der städtebaulichen Variante 5

 11. November 2020: Bürgerbeteiligung in der Tälesee-Halle

 Viertes Quartal 2020 oder erstes Quartal 2021: Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren; Eigentümerrundschreiben zum Projektstand; Eigentümerinformationsveranstaltung in der Täleseehalle

 Ab Januar 2021 Eigentümergespräche; Flächennutzungsplanänderung; öffentliche Ausschreibung; Bebauungsplanverfahren; öffentliche Auslegung; Beteiligung Behörden; Informationen zum Projektstand