Das Gebäude Horber Straße 9 in Empfingen – eine ehemalige Flüchtlingsunterkunft – steht leer. Foto: Begemann Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Die meisten Flüchtlingsunterkünfte in Empfingen werden nicht mehr gebraucht

Der Landkreis Freudenstadt gibt Gebäude, in denen in Empfingen Flüchtlinge untergebracht waren, an die Gemeinde zurück. Die Kommune muss aber trotzdem weiterhin Geld in die Häuser investieren.

Empfingen. Seit Herbst 2015 wohnen Flüchtlinge in Empfingen. Mittlerweile leben die Meisten nicht mehr in den Unterkünften, die die Gemeinde Empfingen damals dem Landkreis Freudenstadt zur Miete zur Verfügung gestellt hat. Der Kreis kündigt nach und nach die Mietverhältnisse für die Häuser. Sabine Eisele, Pressesprecherin des Landratsamts Freudenstadt, sagt unserer Zeitung: "Der Landkreis hat in Empfingen nur noch das Gebäude Horber Straße 11 gemietet, das auch von uns belegt ist. Das Gebäude Dettenseer Straße 51 haben wir bereits Ende September 2016 zurückgegeben, die Horber Straße 9 wurde von uns gekündigt und wird Ende dieses Monats an die Gemeinde übergeben. Dettenseer Straße 94 dürfte der Gemeinde Empfingen gehören."

Kosten fallen weiter an

Trotzdem fallen für derzeit leer stehenden Häuser wie die Horber Straße 9 weiterhin Kosten an, um sie intakt zu halten. So sind im Verwaltungshaushalt 2018 unter Ausgaben 21 400 Euro für die Instandhaltung von Gebäuden, die der Flüchtlingsunterbringung dienten, geplant. Bürgermeister Ferdinand Truffner sagt gegenüber unserer Zeitung: "An den Gebäuden Dettenseer Straße 94 werden derzeit Handwerkerleistungen erbracht – hierfür wird teilweise das Geld verwendet. Auch werden Mittel für die Instandsetzung des Gebäudes Horber Straße 9 vorgesehen. Wie Sie sicher wissen, fallen bei älteren Gebäuden regelmäßig Arbeiten an, wofür auch der Betrag von 21 400 Euro verwendet werden soll."

Ein weiterer Posten im Haushalt der Gemeinde, der die Flüchtlingsthematik betrifft, ist eine Zuweisungen vom Land in Höhe von 18 000 Euro für die Flüchtlinge, die in Empfingen aufgenommen wurden. Zuweisung bedeutet jedoch nicht, dass die Gemeinde dadurch Geld einnimmt. Truffner sagt: "Die Zuweisung vom Land ist bei uns ein durchlaufender Posten – das Integrationsmanagement wird vom Landkreis Freudenstadt übernommen. Der Integrationslastenausgleich nach Paragraf 29d Absatz eins des Finanzausgleichsgesetztes (FAG) – die sogenannte Kopfpauschale – beträgt für 15 Personen in Empfingen mit 1225 Euro pro Person mehr als 18 375 Euro und ist bei uns sowohl Einnahme als auch Ausgabe."