Grünes Licht für das interkommunale Gewerbegebiet von Empfingen und Horb. (Symbolfoto) Foto: Destina – stock.adobe.com

Gemeinderat Empfingen genehmigt Zweckverband für Interkommunales Gewerbegebiet.

Empfingen - Der Empfinger Gemeinderat hat einen Grundsatzbeschluss zum interkommunalen Gewerbegebiet (IKG) mit der Stadt Horb gefasst. Darin ist geregelt, wer das IKG wie gestalten darf.

Um das IKG umzusetzen, hatte sich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Gemeinden Empfingen und Horb, dazu entschlossen, einen Zweckverband zu gründen.

Doch was, wenn es Streitigkeiten gibt?

Er trägt die Bezeichnung "Kompass81 Zweckverband Kommunalpark Stuttgart Singen A 81". Aufgabe des Verbands ist es, das IKG zu entwickeln. Das heißt, er kann Grundstücke erwerben und verkaufen und Betriebe ansiedeln.

Der Verbandsversammlung gehören der Horber Oberbürgermeister Peter Rosenberger, Empfingens Bürgermeister Ferdinand Truffner sowie jeweils sechs weitere Vertreter beider Gemeinden an. Jede Mitgliedsgemeinde hat insgesamt sieben Stimmen.

Die Gemeinden können ihre Stimmen aber nur einheitlich abgeben. Stimmführer sind die beteiligten Bürgermeister. Doch was, wenn es Streitigkeiten gibt? Dann ist laut Verbandssatzung das Regierungspräsidium Karlsruhe zur Schlichtung anzurufen. In so einem Fall soll es eine mündliche Verhandlung geben und ein schriftlicher Schlichtungsvorschlag erarbeitet werden.

Geregelt ist auch die Verwendung von Einnahmen des Zweckverbands: Die Gewerbesteuer soll sich zu je 50 Prozent auf Empfingen und Horb verteilen, Von der Grundsteuer A bekommt Empfingen 100 Prozent, von der Grundsteuer B gehen 60 Prozent an Empfingen und 40 Prozent an Horb. Es kommen die jeweiligen Hebesätze der Gemeinde Empfingen zur Geltung.

Der Gemeinderat Horb muss ebenfalls noch über das Zustandekommen des IKG und der Verbandssatzung abstimmen.