Für die Tiere gilt ein Spitzensteuersatz von 720 Euro

Hunde sind in Empfingen seit 1. Januar noch teurer. Ein Vergleich mit anderen Gemeinden zeigt, dass nur für relativ wenige Hunde steuerliche Erleichterungen gelten. Für Kampfhunde müssten die Empfinger sogar Spitzensteuersätze bezahlen – wenn sie denn welche hätten.

Empfingen. Die neue Hundesteuersatzung ist in Empfingen seit dem 1. Januar in Kraft. Der Gemeinderat hatte im Dezember eine Erhöhung beschlossen (wir berichteten). Die Steuer für den ersten Hund ist von 84 Euro auf 102 Euro gestiegen. Für jeden weiteren Hund werden 204 Euro statt bisher 168 Euro fällig. Besonders hoch sind die Kosten für Hunde, die als Kampfhunde gelten. Als Kampfhunde gelten in Baden-Württemberg unter anderem American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier. Schon seit 2012 galt für den ersten Kampfhund ein Steuersatz von 600 Euro. Seit 1. Januar sind es 720 Euro. Für jeden weiterten Kampfhund müssen die Besitzer 1440 Euro bezahlen. Etwas kurios ist die Mitteilung der Gemeindeverwaltung, was die Zahl der zugelassenen Kampfhunde in Empfingen angeht: es sind keine Kampfhunde in Empfingen gemeldet. Die Prüfung von Hunden erfolgt in der Regel über das Ordnungsamt.

Damit verlangt die Gemeinde Empfingen für Kampfhunde einen Spitzensteuersatz in der Region. In Rottenburg kostet ein Kampfhund gerade einmal 108 Euro, in Horb sind es 400 Euro (Tabelle).

Nur wenige Befreiungen und Ermäßigungen sind vorgesehen

Befreiungen oder Steuerermäßigungen sind in Empfingen nur wenige vorgesehen. Zwar gibt es in der Satzung den Absatz, der einen ermäßigten Steuersatz vorsieht. Doch der gilt nach Auskunft der Gemeindeverwaltung lediglich für Hofhunde auf Aussiedlerhöfen. Nach dem ermäßigten Steuersatz sind für den ersten Hund 51 und für jeden weiteren 102 Euro zu entrichten. Steuerfrei sind nach Angaben der Gemeinde lediglich Hunde, die von Haltern mit Schwerbehindertenausweis benötigt werden. Für Jagdhunde ist keine Steuerbefreiung vorgesehen.

Damit gilt Empfingen als weniger hundefreundlich als beispielsweise Starzach. Dort hatten sich Gemeinderäte dafür stark gemacht, dass Hundebesitzer weniger Steuern bezahlen müssen, wenn sie einen Hundeführerschein nachweisen können. In Starzach gibt es Steuerbefreiungen für Wachhunde und für Hunde, die zu beruflichen Zwecken gehalten werden. Auch Jagdhunde oder Nachsuchehunde, die entsprechende Prüfungen abgelegt haben, werden von der Steuer befreit.

In Empfingen freut sich das Steueramt auf mehr Einnamhen. Bei etwa 180 Hundehaltungen machen sich die Erhöhungen um rund 20 Prozent mit etwa 3240 Euro mehr pro Jahr in der Kasse bemerkbar. In einer "Erläuterung zur Hundesteuer" schriebt die Gemeindeverwaltung aber auch: "Neben der Erzielung von Einnahmen soll mit der Erhebung der Hundesteuer auch die Hundehaltung eingedämmt werden."