Viel Lastverkehr: Auf diesem Teilstück der B 463 verunglückten die beiden Handballschiedsrichter Bernd und Reiner Methe. Behördenvertreter haben nun entschieden, dass weder ein Überholverbot noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu einer Verbesserung der Verkehrssituation beitragen würden, Foto: Hopp

Untersuchungen nach Unfalltod der beiden Handball-Schiedsrichter. Kein Tempolimit.

Empfingen/Haigerloch - Der Unfalltod der beiden Handballschiedsrichter Mitte November hat auch bei unseren Lesern zu Diskussionen geführt, ob an dem Unfallort Verkehrsregeln geändert werden müssen. Nun ist klar: Es wird weder ein Überholverbot noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung geben.

Zu diesem Ergebnis sind die Vertreter der Verkehrsbehörden Balingen und Horb, der zuständigen Polizeibehörden sowie der Straßenbauämter Balingen und Freudenstadt in einem Gespräch am vergangenen Mittwoch gekommen.

Normalerweise handelt es sich bei der Zusammenkunft um einen internen Prozess. Aufgrund der in der Öffentlichkeit geführten Diskussion habe man das Ergebnis des Gesprächs über mögliche Konsequenzen aus dem Unfall bekannt gegeben, sagt Wolfgang Kronenbitter, Leiter des Fachbereichs Recht und Ordnung der Stadt Horb und der Unteren Verkehrsbehörde (zuständig für die Kommunen Horb, Eutingen und Empfingen).

Bei der Besprechung anlässlich des Unfalls mit den beiden Todesopfern im Bereich der Kreisgrenze auf der B 463 wurde kreisübergreifend die Verkehrssituation erläutert. Geschwindigkeitsmessungen und Unfallanalysen der beiden Polizeidirektionen bezüglich der B 463 wurden ausgewertet und dahingehend untersucht, ob notwendige Maßnahmen getroffen werden können, die geeignet sind, die Verkehrssicherheit auf diesem Streckenabschnitt zu verbessern. "Als mögliche Maßnahmen wurde die Notwendigkeit einer Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder die Anordnung eines Überholverbotes in Betracht gezogen", sagt Kronenbitter.

Ihmzufolge war im Landkreis Freudenstadt die B 463 zwischen der Autobahnanschlussstelle Empfingen bis zur Kreisgrenze hinsichtlich des Unfallgeschehens unauffällig. Hier habe sich seit 2004 kein Überholunfall ereignet. Bis ins Jahr 2008 gab es vier Unfälle im Längsverkehr und vier Abbiegeunfälle. 2009 und 2010 wurde kein Unfall verzeichnet. 2011 gab es einen weiteren Unfall wegen eines Fahrfehlers unter Alkoholeinfluss.

Statistik zeigt keine Unfallhäufungsstrecke

Die Unfallstatistik des Landkreises Balingen zeigt, dass sich auf dem 5,8 Kilometer langen Streckenabschnitt zwischen der Kreisgrenze Freudenstadt und der Stunzachbrücke bei Haigerloch in einem Zeitraum von drei Jahren (1. November 2008 bis 31. Oktober 2011) 35 Verkehrsunfälle ereignet haben. Von diesen ereigneten sich 19 Unfälle an den Knotenpunkten auf Höhe Bittelbronn, Weildorf und bei der Stunzachbrücke.

Kronenbitter kommt zu dem Schluss: "Auf dem gesamten Streckenabschnitt werden weder die Kriterien einer Unfallhäufungsstelle, zum Beispiel an Knotenpunkten, noch die einer Unfallhäufungsstrecke erfüllt."

Von der Verkehrspolizei Balingen würden regelmäßig auf diesem Streckenabschnitt die geschwindigkeit kontrolliert. Dabei sei festgestellt worden, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht maßgeblich überschritten wird. Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen seien insgesamt unauffällig. Die Beanstandungsquote sei meist um ein Prozent gelegen, welche somit relativ gering sei.

Auffällig, so Kronenbitter, sei ein sehr hoher Schwerverkehrsanteil auf dieser Verbindungsstrecke zwischen der A 81 und dem Zollernalbkreis. Dies sei mit ein Grund, weshalb die gemessenen Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h relativ gering sind.

Nach der Auswertung der vorliegenden Daten sei im Gespräch der verschiedenen Behördenvertretern festgestellt worden, dass die Strecke im Bereich des tödlichen Unfallgeschehens vom November 2011 bezüglich der Unfallhäufigkeit nicht auffällig ist, nennt Kronenbitter das Ergebnis. Unfallursachen seien weder überhöhte Geschwindigkeit noch Überholvorgänge. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die "Anordnung von entsprechenden Verkehrsbeschränkungen" seien somit nicht gegeben, weil durch diese Maßnahmen die Verkehrssicherheit nicht verbessert werden könnte.

Durch ein Überholverbot an übersichtlichen Streckenverläufen, wie zum Beispiel im Bereich der Unfallstelle des tödlichen Verkehrsunfalls, würde nach Auffassung der Behördenvertretern vielmehr dazu führen, dass es Überholvorgänge an weit unübersichtlicheren Stellen geben werde und die Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt werde.

Es werde aber weiter verstärkt Geschwindigkeitskontrollen in diesem Bereich geben.