Alte Gebäude sollen in Empfingen zukünftig leichter bezuschusst werden können. Archiv-Foto: Hopp Foto: Schwarzwälder Bote

Förderprogramm: Eigentümer können höhere Zuschüsse bekommen / Häuser müssen 60 Jahre alt sein

Nur noch begrenzte Baugebietsflächen, dafür einige Leerstände im Ortskern – die Gemeinde Empfingen versucht, die Immobilienentwicklung noch nachhaltiger zu steuern.

Empfingen. Deshalb wurde die "Zuschussrichtlinie für bauliche Maßnahmen zur Verbesserung und dorfgerechten Erhaltung des Ortsbildes" verändert. Hinter dieser sperrigen Formulierung verbirgt sich nichts anderes, als ein kleines Förderprogramm für in die Jahre gekommene Immobilien, die nicht von Fördergeldern aus dem ELR-Programm oder anderen Sanierungsgebieten profitieren. Damit sollen Leerstände im Ortskern vermieden werden und das Sanieren attraktiviert werden. Denn die Gemeinde Empfingen kämpft wie viele andere Kommunen damit, dass der Wunsch für Neubaugebiete groß ist, aber im Ortskern immer mehr leer stehende und sanierungsbedürftige Gebäude existieren. Das gemeindeeigene Förderprogramm besteht schon seit 2013. Doch nun wurde es noch einmal verändert, um den Anreiz zu vergrößern.

Altersgrenze sinkt

Die Verwaltung schlug zum einen vor, die Altersgrenze der Gebäude herunterzusetzen. Griff die Förderung vorher bei Gebäuden, die mindestens 70 Jahre alt waren, sollen es künftig 60 sein. Zum anderen lautete der Vorschlag, auch das Fördervolumen zu erhöhen: Statt vorher maximal 20 Prozent der Maßnahme nun 40 Prozent, statt vorher höchstens 15 000 nun höchstens 40 000 Euro.

In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde dieser Vorschlag der Gemeinde begrüßt, allerdings gab es auch leise Warnungen. Rat Andreas Seifer kommentierte: "Etwas mehr Anreiz zu schaffen ist gut, aber irgendwann muss man den Deckel drauf machen." Uwe Gfrörer fragte deshalb auch: "Was ist, wenn wir überrannt werden? Werden es durch die Herabsenkung der Altersgrenze nicht zu viele Objekte?" Außerdem wurde diskutiert, ob es nicht sinnvoll sei, einen Stichtag für die Bewerbungen einzuführen und ob man das Geld nach dem Gießkannenprinzip ausschütten sollte. Uwe Gfrörer sprach sich aber gegen einen Stichtag aus: "Wenn die Frist dann abgelaufen ist, muss ein Antragssteller womöglich ein Jahr warten. Das macht doch keinen Sinn. Es ist doch besser, es passiert was mit dem Gebäude." Armin Hellstern fragte noch nach, ob man sich mit dieser Förderung in einem ähnlichen Rahmen wie beim ELR-Programm befinde. Dies sei so, bestätigte die Verwaltung.

Das Gremium einigte sich schließlich auf eine Deckelung von insgesamt 160 000 Euro Fördersumme im Jahr. Das könnten bei maximaler Ausschöpfung dann vier Gebäude sein, aber auch mehr, wenn geringere Summen abgerufen werden.