Tatort Merklingen. Der Bankräuber, der auf der Ostalb und in Empfingen zugeschlagen hat, muss ins Gefängnis. Foto: Rauneker Foto: Schwarzwälder-Bote

Prozess: Therapie gegen Spielsucht / Täter muss das Geld zurückzahlen

Der 58-Jährige, der Banken in Empfingen und Merklingen überfallen hatte, wandert für fünf Jahre ins Gefängnis.

Rottweil/Empfingen. Dieses Urteil fällte das Landgericht Rottweil am Freitag. Dem vorangegangen waren drei teils lange Verhandlungstage. Der Mann hatte eine Bankfiliale in Merklingen (Alb-Donau-Kreis) überfallen und einen weiteren versuchten Überfall einer Bankfiliale in Empfingen gestartet, in zweiten Fall aber keine Beute gemacht (wir berichteten). Verurteilt wurde er wegen schwerer räuberischer Erpressung, versuchter schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung – da er in Empfingen Pfefferspray versprühte – sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Außerdem muss er die 17 490 Euro, die er beim Bankraub in Merklingen erbeutet hatte, zurückzahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.

Der Richter erklärte, dass einige Punkte gegen den Angeklagten gesprochen hätten. Der 58-Jährige sei unter anderem mehrfach vorbestraft wegen Betrugs und habe zum Teil für psychische Probleme bei den Opfern gesorgt. Für den Angeklagten spreche allerdings, dass er schon früh ein umfassendes Geständnis ablegte und sich aufrichtig bei allen Bankangestellten entschuldigte. Zudem sei seine Motivation, eine erneute Therapie gegen seine Spielsucht zu beginnen, "deutlich erkennbar".

Am vorangegangenen Verhandlungstag hatte noch zur Debatte gestanden, ob der Angeklagte wegen seiner Spielsucht vermindert steuerungsfähig sei. Dies verneinte der Richter jedoch, der Ansicht des psychiatrischen Gutachters folgend.

Geständnis stimmt den Richter milder

Der Angeklagte habe die Delikte nicht impulsiv begangen. Auch sonst spreche nichts dafür, von einer verminderten Steuerungsfähigkeit auszugehen; der Angeklagte sei schließlich in der Lage gewesen, Geldreserven zu bilden, habe einen geregelten Tagesablauf gehabt und Spielpausen ohne Entzugserscheinungen durchstehen können.

Die Gesamtfreiheitsstrafe setzt sich zusammen aus der Einzelstrafe von vier Jahren für den Fall in Merklingen und einer Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten für die Tat in Empfingen. Das Wichtigste sei aber, dass der Angeklagte von seiner Spielsucht wegkomme. "Der Schlüssel für ein vernünftiges straffreies Leben ist eine Therapie", betonte der Richter nochmals.