Auf Einladung von Bolls Ortsvorsteherin Meta Staudt informierte Daniel Eger, Kommunalbeauftragter der Telekom zum Standort des neuen Mobilfunkmasts. Foto: Daiker

Ein Vertreter der Telekom hat dem Ortschaftsrat erklärt, dass Boll einen eigenen Funkmast erhält. Außerdem nannte er die wichtigsten Eckpunkte zum zeitlichen Ablauf, zu den Kosten und zu den Standorten – das sind sie.

Zur ersten öffentlichen Sitzung in 2025 hatte Ortsvorsteherin Meta Staudt zum Thema „Standort Mobilfunkmast“ eingeladen. Die Vorstellung und Informationen hierzu erfolgten durch Daniel Eger, Kommunalbeauftragter Mobilfunk der Deutschen Telekom. 25 Bürger füllten die Besucherreihen im Sitzungssaal.

 

Reichweite der Frequenzen wird kleiner

Eger informierte, dass mit der Standortwahl eines Mobilfunkmasts oder einer Antenne eine zukunftsfähige Lösung gesucht werde, welche die nächsten 20 Jahre bestehen soll. Die Datennutzung steige rasant und ist in den letzten 25 Jahren um das vierzigfache gestiegen. Heute betrage die jährliche Steigerung etwa 30 Prozent. Deshalb werden Mobilfunkstandards ständig weiterentwickelt. 5G sei ein wichtiger Baustein in der Weiterentwicklung des Netzes. Die heutige Funkfrequenz reicht entgegen der früheren 20 Kilometer nur noch 1500 Meter weit. Somit werden deutlich mehr Mobilfunkstandorte benötigt. Das autonome Autofahren benötige noch kleinere Frequenzen von rund 600 Metern.

Grenzwerte werden meistens nicht ausgeschöpft

Auch das Thema Gesundheitsschutz griff Eger auf. Grenzwerte der Strahlenbelastung dienen dem Schutz der Gesundheit. Die Annahme, eine größere Distanz zum Sendemast sorgt für eine Immissionsabnahme sei ein Trugschluss.

Eine Netzüberwachung sichere die kontinuierliche Einhaltung der Grenzwerte auch im Betrieb. Dies werde durch Kontrollen und Messungen der Bundesnetzagentur bestätigt. Die Grenzwerte würden deutlich unterschritten. Die Grenzwertausschöpfung in ländlichen Räumen liegt aktuell bei ungefähr drei bis vier Prozent. Die internationale Strahlenschutz-Kommission legt diese Grenzwerte fest und vor Errichtung einer Sendestation werden die Grenzwerte von der Bundesnetzagentur geprüft.

Welche Bereiche für den Mast in Frage kommen

Simulierte Darstellungen von angenommenen Standorten haben gezeigt, dass diese (Rückhaltebecken oder gemeinsamer Mast mit Stetten) nicht geeignet seien, so Eger. Dies bedeutet für Boll einen separaten Standort in Ortsrandlage oder Innerorts. Hierbei kommen in Ortsrandlage die Bereiche Tiefenweg / Walchenstraße, westlicher Ortseingangsbereich bis Verlängerung der Walchenstraße und innerorts der Bereich um die Festhalle und Sportplatz in Betracht.

Telekom favorisiert Anbau an Flutlichtmast am Sportplatz

Nach einer Vorprüfung priorisiert die Telekom einen Rückbau eines Flutlichtmasten am Sportplatz und Errichtung eines entsprechenden Gittermasten. Der Flutlichtstrahler kann hier wieder installiert werden. Für eine weitere ideale Lösung wird die Errichtung einer Antenne (Dachständer) auf der Festhalle angesehen.

Die für den Bau statischen Gegebenheiten müssen noch geprüft werden. Als weitere Alternative wird es im Außenbereich auf einen Mobilfunkmast hinaus laufen, bemerkte Eger.

Bauzeiten und Kosten

Die Bauzeit einer Dachantenne einschließlich Genehmigung liegt bei etwa 1,5 Jahren. Kosten hierzu belaufen sich auf etwa 250 000 Euro. Ein Sendemast mit einer Höhe bis 20 Metern bedürfe keiner Baugenehmigung und könne in rund 2,5 Jahren in Betrieb genommen werden. Ein Sendemast höher 20 Meter erfordert eine Baugenehmigung. Die Genehmigungsphase liegt zwischen einem halben Jahr bis sechs Jahre und die Bauzeit ab Genehmigung bei etwa 2,5 Jahren. Die Kosten eines Sendemasts belaufen sich auf 500 000 Euro.

Der Betreiber entscheidet über den Standort

Und so geht es weiter: Die Ortschaftsverwaltung nennt noch weitere mögliche Standorte, welche wie die bereits priorisierten von Seiten der Telekom mit Blick auf die Zukunft geprüft werden. Danach erfolgt eine Begehung der vorgeschlagenen Standorte. Unter Voraussetzung der Genehmigung wird eine Lösung mit Standort vom Betreiber unter Funk- und Kostentechnischen Gegebenheiten genannt.