Stuttgart - Bücher und Bekleidung im Internet und damit unabhängig von Ladenöffnungszeiten zu bestellen ist für Berufstätige praktisch. Wäre da nicht die Sache mit der Zustellung. Mal steht der verpackte Laptop einfach vor der Tür, mal klebt der Abholschein für alle zugänglich im Hausflur. Und die Botschaft „Ihre Sendung liegt beim Nachbarn . . .“, sorgt je nach Verhältnis und Päckcheninhalt auch nicht unbedingt für Freude.

Darf der Nachbar zum Postboten werden?
Bei den meisten Paketdiensten steht diese sogenannte Ersatzzustellung an Nachbarn in den Vertragsbedingungen. Bis vor kurzem mussten die Dienste noch nicht einmal eine Benachrichtigungskarte ausfüllen. Erst ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln legte 2011 fest, dass der Empfänger zumindest über sein Paket beim Nachbarn informiert werden muss – und zwar mit einer Karte im Briefkasten. Diese einfach an die Tür zu kleben ist den Zustellern nur dann erlaubt, wenn es keinen Briefkasten gibt oder dieser nicht zugänglich ist. Treffen diese Gründe nicht zu und ein anderer Hausbewohner holt das Päckchen ab, haftet der Zustelldienst. Wer fremde Post abholen möchte, muss sich allerdings als rechtmäßiger Empfänger identifizieren (etwa mit einem Personalausweis) beziehungsweise bräuchte eine gefälschte Vollmacht. Grundsätzlich muss kein Nachbar ein fremdes Paket annehmen. Sobald er unterschreibt, muss er es aber sorgsam verwahren – und darf es dem Empfänger auch nicht einfach vor die Tür stellen.

Wer gilt überhaupt als Nachbar?

Wer gilt überhaupt als Nachbar?
Pakete abholen kann eine gute Möglichkeit sein, die Bewohner in der ganzen Straße kennenzulernen, denn manche Zusteller fassen den Begriff Nachbar ziemlich weit. Hannelore Brecht-Kaul von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aber sagt: „Die Zustellung sollte sich auf die Nachbarn in räumlich unmittelbarer Nähe beschränken.“ Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf von 2007 geht die Nachbarschaft in ländlichen Gebieten zwar über das direkt angrenzende Grundstück hinaus. Umgekehrt gelten in städtischen Mehrfamilienhäusern nur die Bewohner einer anderen Wohnung im selben Haus als Nachbarn, in sehr großen Wohnanlagen sogar nur die Bewohner derselben Etage.

Was tun, wenn der Nachbar das Paket nicht wieder rausrückt?

Was tun, wenn der Nachbar das Paket nicht wieder herausrückt?
Sobald der Zustelldienst das Paket abgeliefert hat – und die Ersatzzustellung an den Nachbarn ist ja erlaubt – , ist für ihn der Auftrag erledigt. Ein Vertragsverhältnis gab es ohnehin nur zwischen Absender und Paketdienst. Streitet der Nachbar also ab, das Päckchen erhalten zu haben, „hat der Empfänger Pech gehabt“, sagt Serkan Antmen, zuständig für den Bereich Post beim Deutschen Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT). Es sei denn, der Absender ist ein Händler und es wurde bei der Bestellung vereinbart, dass das Päckchen nur eigenhändig übergeben werden darf. Dann muss der Händler den Kaufpreis erstatten. Die bestellte Ware jedoch muss er nicht noch einmal liefern, das entschied 2003 der Bundesgerichtshof.

Kann man verhindern, dass Pakete bei den Nachbarn abgegeben werden?

Kann man verhindern, dass Pakete bei den Nachbarn abgegeben werden?
Wer im Internet bestellt, kann dem Händler mitteilen, dass die Ware nur persönlich abgeliefert werden darf. Der Händler bucht beim Zusteller dann den Zusatz „eigenhändig“. Bei der deutschen Post gibt es auch die Möglichkeit, sich Pakete nach Wunschtag, Wunschort, Wunschnachbar, in die Filiale oder eine Packstation liefern zu lassen. „Dazu muss man sich nur unter paket.de registrieren“, sagt Hugo Gimber von der Pressestelle der Post. Zumindest die Packstationen sind wegen unterschiedlicher Probleme mit der Sicherheit (geklaute Zugangsdaten, fremde Pakete in den Fächern) jedoch immer wieder in die Kritik geraten. Bei Hermes ist es möglich, sich die Ware in den nächstgelegenen Paketshop (meist Geschäfte wie Kiosk oder Schreibwarenladen) liefern zu lassen. Erwartet man ein Päckchen, kennt aber den Zustelldienst nicht, kann auch einfach ein Zettel an die Tür geklebt werden, bei welchem Nachbarn das Päckchen abzugeben ist. Möchte man, dass das private Weihnachtspäckchen nur persönlich an den Empfänger geht, rät Hannelore Brecht-Kaul von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dies einfach auf das Paket zu schreiben. „Da der Absender mit dem Zusteller einen Vertrag hat, sollte sich dieser an so eine Notiz halten.“

Darf der Zusteller ein Paket einfach vor der Haustür ablegen?

Darf der Zusteller ein Paket einfach vor der Haustür ablegen?
Es ist möglich, mit dem Zusteller einen sogenannten Garagenvertrag abzuschließen. Der Empfänger nennt einen Ort – etwa die Garage –, an dem Pakete abgelegt werden dürfen. Falls die Ware wegkommt, gibt es jedoch keine Haftung. Ohne eine solche Vereinbarung ist es nicht erlaubt, Sendungen einfach vor die Tür zu legen. Wird das Paket dann geklaut, haftet der Zusteller. „Denn er muss sich quittieren lassen, dass er das Paket abgegeben hat“, sagt Serkan Antmen vom DVPT. Bei den meisten Zustellern ist die Ware aber nur begrenzt versichert, die Haftung geht meist nur bis 500 Euro.

Warum werfen die Zusteller selbst dann Benachrichtigungskarten ein, wenn der Empfänger zu Hause ist?

Warum werfen die Zusteller selbst dann Benachrichtigungskarten ein, wenn der Empfänger zu Hause ist?
Je mehr Ware im Internet bestellt wird, umso mehr Arbeit haben die Zustelldienste. Dieser enorme Zeitdruck und eine Bezahlung, die sich bei manchen Diensten nach der Zahl der Zustellungen richtet, lässt die Boten häufiger zu Benachrichtigungskarten greifen. „Das geht einfach schneller, als zu klingeln und das Paket abzugeben. Und die Ware gilt auch als zugestellt, wenn nur eine Karte ausgefüllt wurde“, erklärt Serkan Antmen vom DVPT.

Ein Paket kommt beschädigt an. Wer haftet?

Ein Paket kommt beschädigt an. Wer haftet?
Ist der Karton eingerissen oder zerknautscht, verweigert man als Nachbar am besten die Annahme. Der Empfänger persönlich sollte ein solches Paket in Anwesenheit des Zustellers öffnen, empfiehlt Serkan Antmen. Denn mit der Unterschrift beim Boten quittiert man nicht nur den Empfang, sondern bestätigt auch: Alles so weit in Ordnung mit der Lieferung. „Im Nachhinein ist es sehr schwer, dem Zusteller zu beweisen, dass die Ware gut verpackt war und tatsächlich durch den Transport kaputt ging“, sagt Antmen.

Und wenn ein Paket verloren geht?

Und wenn ein Paket verloren geht?
Passiert das bei bestellter Ware, wendet man sich an den Händler. Dieser muss sich um einen Nachforschungsauftrag kümmern oder das Geld erstatten. Bei Privatpaketen kann man über den Zustelldienst im Internet verfolgen, wo das Paket ist. Hilft das nicht weiter, meldet am besten der Absender den Verlust beim Kundenservice und stellt kostenlos einen Nachforschungsauftrag. Dazu muss er den genauen Paketinhalt angeben und den Einlieferungsbeleg vorweisen können.