Lebenslange Haft fordert die Staatsanwaltschaft für den 27-jährigen Angeklagten. Foto: dpa

Staatsanwalt fordert lebenslänglich. Verteidiger plädiert auf Totschlag. Fall ist rätselhaft und tragisch.

Emmendingen - Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Achtjährigen hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den angeklagten Onkel des Jungen gefordert. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden.

In seinem Plädoyer vor dem Freiburger Landgericht sagte te Oberstaatsanwalt Tomas Orschitt gestern, der Mann habe den Jungen heimtückisch im Schlaf ermordet.

Verteidiger Klaus Malek plädierte auf Totschlag. Die feindselige Gesinnung gegenüber dem Opfer, die für einen Mord aus Heimtücke nötig sei, fehle bei seinem Mandanten, argumentierte er. Die Höhe der Strafzumessung ließ er offen.

Der Fall ist rätselhaft und tragisch: Dem 27-Jährigen, der wie auch das Opfer im rheinland-pfälzischen Bernkastel-Kues lebte, wird vorgeworfen, in der Nacht zum 6. September 2015 in einem Hotel in Emmendingen seinen acht Jahre alten Neffen mit zwei Messerstichen getötet zu haben. Nach der Tat floh der Mann zunächst. Dann stellte er sich der Polizei und führte die Ermittler an den Tatort.

Es handelte sich nicht um ein Sexualdelikt. Dies hätten Gutachten bestätigt, so die Staatsanwaltschaft. Onkel und Neffe waren vielmehr für ein paar Tage gemeinsam im Urlaub. Die Eltern glaubten, die beiden seien mit dem Zelt unterwegs. In Wirklichkeit waren sie unter anderem im Europa-Park.

Aus einer Erklärung, die der Angeklagte seinen Verteidiger verlesen ließ, geht die mögliche Motivation des Mannes hervor: Eigentlich wollte sich der Angeklagte das Leben nehmen, weil er unter anderem Schulden und Ärger im Beruf hatte. Da er sich aber immer aufopferungsvoll um den an Autismus leidenden Buben gekümmert hatte, wollte er ihm ein Leben ohne diese Fürsorge nicht zumuten und tötete ihn daher. Anders könne er sich sein Handeln nicht erklären, so der Mann. Für die geplante Selbsttötung habe ihm dann die Kraft gefehlt.

Das Landgericht will das Urteil am nächsten Donnerstag verkünden.