Im Rahmen einer „Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“ will Holcim die Bevölkerung am 29. April über das Projekt informierten. Foto: Archiv/Marschal

Bis Ende 2027 möchte die Holcim Süddeutschland GmbH am Zementwerk in Dotternhausen eine Emissionsminderungsanlage installieren. Das Regierungspräsidium Tübingen gibt Einblick in den Genehmigungsprozess.

Die Holcim Süddeutschland GmbH plant für das Zementwerk in Dotternhausen eine Emissionsminderungsanlage. Diese soll Ende 2027 in Betrieb gehen. In der geplanten Emissionsminderungsanlage soll das Abgas der Zementklinkerproduktion gereinigt werden. Laut Holcim soll dafür eine einzigartige, innovative Emissionsminderungstechnik zum Einsatz kommen.

 

Die Genehmigung für die Anlage stehe allerdings noch aus, wie Holcim-Sprecherin Sabine Schädle unserer Redaktion auf Anfrage mitteilte. Für die Zementklinkerproduktion von Holcim in Dotternhausen ist das Regierungspräsidium Tübingen zuständige Genehmigungsbehörde. Somit führt das Regierungspräsidium (RP) Tübingen das Genehmigungsverfahren für die Emissionsminderungsanlage durch.

Das sagt das Regierungspräsidium

„Konkret wird ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und mit freiwilliger Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt“, erklärt Matthias Aßfalg, Pressesprecher beim RP.

Um den Inhalt und den Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung festzulegen fand am 28. Februar ein Scoping-Termin in Tübingen statt. „Konkret wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter behandelt, die das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vorsieht. Hierzu gehören beispielsweise die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und kulturelles Erbe“, erklärt Aßfalg.

Neben dem Regierungspräsidium Tübingen haben Vertreter der Firma Holcim und des beauftragten Gutachterbüros auch Fachbehörden wie beispielsweise das Landratsamt Zollernalbkreis sowie Vertreter der umliegenden Gemeinden und anerkannte Umweltvereinigungen teilgenommen. Das Landratsamt ist als Fachbehörde an dem Genehmigungsprozess beteiligt. Dort werden die Themen Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz sowie Wasser- und Bodenschutz behandelt.

„Als nächster Schritt werden Inhalt und Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Regierungspräsidium Tübingen festgelegt. Die Firma Holcim hat unter Beteiligung von Gutachterbüros Antragsunterlagen auszuarbeiten, die auch einen Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung enthalten“, erklärt Aßfalg.

Anschließend werde der Antrag RP geprüft und Träger Träger öffentlicher Belange und die betroffenen Fachbehörden werden beteiligt. Das Vorhaben werde öffentlich bekannt gemacht und der Genehmigungsantrag öffentlich ausgelegt. „Die Öffentlichkeit kann Einwendungen erheben, die gegebenenfalls in einem Erörterungstermin behandelt werden“, betont der RP-Sprecher.

Im Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung müsse Aßfalg zufolge jedes einzelne Schutzgebiet betrachtet werden. Der Bericht werde durch weitere Detailgutachten ergänzt, beispielsweise zu den Themen Lärm und Luftschadstoffe. Am Ende entscheidet das Regierungspräsidium, ob eine Genehmigung für die Emissionsminderungsanlage erteilt wird.

So äußert sich Holcim

Sabine Schädle gibt derweil Einblick in das Verfahren aus Sicht von Holcim: Das Unternehmen sei in Sachen Emissionsminderungsanlage in engem Austausch mit den Genehmigungsbehörden sowie der Gemeindeverwaltung in Dotternhausen sowie den Nachbargemeinden. Den Gemeinderäten von Dotternhausen und Dormettingen sei das Emissionsminderungsprojekt bereits ausführlich vorgestellt worden.

Öffentlichkeitsbeteiligung geplant

Zusätzlich informiert das Unternehmen die Bürger bei einer sogenannten „Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“ am Dienstag, 29. April, im Werkforum. Werksleiter Dieter Schillo und sein Team werden das Projekt vorstellen. Dabei gebe es auch Gelegenheit für Fragen und Gespräche.