Die deutsche Nationalmannschaft im Testspiel gegen Lettland vor der EM 2021. (Archivbild) Foto: imago images/Matthias Koch/Matthias Koch via www.imago-images.de

Deutschland wird zur Durchführung der Fußballeuropameisterschaft in diesem Jahr Ausnahmen bei den Regeln der Quarantänepflicht genehmigen. Dennoch soll es strenge Hygienekonzepte geben.

Berlin - Für die Fußball-Europameisterschaft werden in Deutschland Ausnahmen von der Corona-Quarantänepflicht gelten. Von dieser bis zum 28. Juli befristeten Ausnahme-Regelung für die Europameisterschaft ist jeder erfasst, der zur Teilnahme, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung internationaler Sportveranstaltungen durch das jeweilige Organisationskomitee akkreditiert worden sei, wie das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschloss.

Von der Pflicht zur Anmeldung und Absonderung nach Einreise aus einem sogenannten Virusvariantengebiet werden also nicht nur Fußballer ausgenommen sein, sondern beispielsweise auch Journalisten, die von den Spielen berichten. Auch das für solche Gebiete eigentlich verhängte Beförderungsverbot gilt für diese Fälle nicht. Rund um die Veranstaltung sollen aber strenge Schutz- und Hygienekonzepte gelten.

Horst Seehofer kündigte Ausnahmen an

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Ausnahme-Regelung bereits in der vergangenen Woche angekündigt und mit der Bedeutung dieses sportlichen Großereignisses begründet.

Großbritannien gilt wegen der Verbreitung der Delta-Variante (B.1.617.2), die zuerst in Indien entdeckt worden war, als Virusvariantengebiet. Das bedeutet, dass von dort derzeit nur noch deutsche Staatsangehörige und Menschen mit Wohnsitz in Deutschland in die Bundesrepublik einreisen dürfen. Alle müssen für 14 Tage in Quarantäne, auch wenn vor Ablauf dieser Frist ein negativer Corona-Test vorliegt. Probleme würde dies etwa nicht nur für deutsche Nationalspieler verursachen, die bei einem englischen Club unter Vertrag stehen, sondern auch wenn eine Mannschaft in London gespielt hat und danach zum Viertelfinale nach München reisen muss.

Grundsätzlich sollen die Quarantäne-Regeln mit der geänderten Verordnung bis vorerst zum 28. Juli weiterhin gelten. Allerdings wird eine Ausnahme von der Anmelde- und Quarantänepflicht für hochrangige Diplomaten eingeführt, die sich nicht länger als 72 Stunden in Deutschland aufhalten. Ein Hygienekonzept mit täglichen Tests ist dafür Voraussetzung.