Mehr Zeit für die Familie ist besonders nach der Geburt eines Kindes Foto: dpa/Frank Leonhardt

Wer während der Elternzeit noch in Teilzeit arbeiten möchte, kann vom Elterngeld Plus profitieren. Wir erklären, was genau der Unterschied zum Basiselterngeld ist, wie hoch der monatliche Geldbetrag ist und wer es beantragen sollte.

Elterngeld ist eine einkommensabhängige Unterstützung vom Staat für Familien mit Babys. Es soll laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die wirtschaftliche Existenz der Familien sichern und Vätern sowie Müttern dabei helfen, Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bringen.

Der Staat will damit Anreize für Eltern schaffen, in den ersten Monaten nach der Geburt die Arbeit zu reduzieren oder gar zu pausieren, um mehr Zeit für das neugeborene Kind zu haben. Seit Juli 2015 gibt es neben dem normalen Basiselterngeld auch das Elterngeld Plus sowie den Partnerschaftsbonus. Wir erklären, was der Unterschied zwischen den Varianten ist und für wen sich Elterngeld Plus lohnt.

Unterschied zwischen Elterngeld Plus und Basiselterngeld

Der größte Unterschied zwischen den beiden Bezugsformen ist, dass Elterngeld Plus doppelt so lange ausgezahlt wird wie das Basiselterngeld. Im Gegenzug wird der monatliche Betrag um die Hälfte gekürzt. Am Ende ist die ausgezahlte Summe also gleich hoch. Das Elterngeld Plus bietet allerdings den Vorteil, dass man in der Elternzeit bis zu 32 Stunden die Woche in Teilzeit arbeiten gehen kann, ohne möglicherweise Einbußen beim Elterngeld hinnehmen zu müssen, erklärt das BMFSFJ. Bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden, sind es noch bis zu 30 Wochenstunden.

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Nach der Beantragung einer der beiden Bezugsformen, kann jederzeit zu der anderen gewechselt werden. Das ermöglicht auch eine Kombination aus Basiselterngeld und Elterngeld Plus, je nach den aktuellen Lebensumständen.

Wie lange bekommt man Basiselterngeld und Elterngeld Plus?

Eltern stehen nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam 14 Monate Basiselterngeld zu. Diese können frei aufgeteilt werden. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstes zwölf Monate beantragen. Geht nur ein Elternteil in Elternzeit, bekommt er oder sie lediglich zwölf Monate die Unterstützung vom Staat.

Statt zwölf oder 14 Monaten Basiselterngeld, können Eltern auch 24 beziehungsweise 28 Monate Elterngeld Plus beantragen. Hier wird dann der Monatsbetrag um die Hälfte gekürzt. Ein Monat Basiselterngeld entspricht somit laut BMFSFJ zwei Monaten Elterngeld Plus.

Wie hoch ist Basiselterngeld?

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro pro Lebensmonat des Kindes. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt beziehungsweise den letzten zwölf Monaten vor Beginn des Mutterschutzes. Als Faustregel gilt: Man bekommt etwa 65 bis 67 Prozent des vorherigen Netto-Einkommens. Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Zuschlag. Und falls Geschwisterkinder mit im Haushalt leben, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen noch einen Bonus von 10 Prozent, erklärt das BMFSFJ.

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Beim Basiselterngeld wird jeder Hinzuverdienst ab dem ersten Euro angerechnet und das Elterngeld wird gekürzt. Es gibt keinen Freibetrag – und das bedeutet: Basiselterngeld zu beziehen und gleichzeitig zu arbeiten, um einen Hinzuverdienst zu erzielen, kann unter Umständen finanziell nachteilig sein.

Wie hoch ist Elterngeld Plus?

Das Elterngeld Plus ist maximal die Hälfte des Basiselterngeldes pro Monat. Das sind somit mindestens 150 Euro und maximal 900 Euro pro Lebensmonat. Auch der Mehrlings- oder Geschwisterbonus wird beim Elterngeld Plus halbiert. Allerdings verdoppelt sich der Bezugszeitraum, von normalerweise 12 Monaten auf 24 Monate beispielsweise. Somit ist der ausgezahlte Betrag am Ende gleich wie beim Basiselterngeld.

Im Gegensatz zum Basiselterngeld hat zusätzliches Einkommen durch einen Teilzeitjob beim Elterngeld Plus keine Auswirkungen auf den Betrag. Nur wer mehr als 50 Prozent des vor der Geburt Einkommens verdient, erhält laut BMFSFJ eine Kürzung.

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Beim Elterngeld Plus gibt es zudem einen Bonus: Wenn sich beide Elternteile während der Elternzeit dazu entschließen, gemeinsam vier Monate hintereinander zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche arbeiten zu gehen, können beide jeweils bis zu vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten. Bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden, sind es noch zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche.

Wer kann Elterngeld Plus beantragen?

Grundsätzlich können nach Angaben des BMFSFJ alle Eltern Elterngeld Plus beantragen, die auch einen Anspruch auf Basiselterngeld haben. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass man einen Wohnsitz in Deutschland hat, das Kind nach der Geburt selbst betreut und mit ihm in einem Haushalt lebt. Zudem darf man nicht mehr als 32 Stunden die Woche erwerbstätig sein. Bei Geburten vor dem 1. September 2021 sind es noch 30 Wochenstunden.

Um Elterngeld zu beziehen, muss man mindestens zwei Monate in Elternzeit gehen. Diese müssen jedoch nicht zwingend am Stück genommen werden. Auch Adoptivkinder oder Kinder des Ehepartners zählen für die Elternzeit.

Kein Elterngeld gibt es für Pflegekinder oder wenn das zu versteuerende Einkommen als Ehepaar höher ist als 300.000 Euro. Bei Alleinerziehenden liegt die Einkommensgrenze bei mehr als 250.000 Euro.

Für wen rentiert sich Elterngeld Plus?

Wer während des Bezugszeitraums des Elterngeldes kein Einkommen hat, das mit der staatlichen Unterstützung verrechnet werden kann, hat durch den Bezug von Elterngeld Plus keine direkten Vorteile. Der Geldbetrag ist gleich hoch wie beim Basiselterngeld. Er wird lediglich über einen doppelt so langen Zeitraum verteilt ausgezahlt. Bei einem Zusatzverdienst durch eine Teilzeitstelle, kann sich Elterngeld Plus jedoch rentieren, wie dieses Rechenbeispiel zeigt:

Nur Basiselterngeld: Vater und Mutter sind am 10.10.2021 Eltern geworden. Die Mutter möchte nun für sechs Monate zu Hause bleiben und anschließend sechs Monate in Teilzeit arbeiten. Vor der Geburt hatte sie ein Nettoeinkommen von 2000 Euro pro Monat. Das ergibt 1300 Euro Basiselterngeld. Diesen Betrag kann sie während der ersten sechs Monate voll beziehen, da sie nicht arbeitet und kein zusätzliches Einkommen hat. Die anderen sechs Monate arbeitet sie in Teilzeit. Dieser Zusatzverdienst wirkt sich auf die Höhe ihres Basiselterngeldes aus und sie bekommt in diesen sechs Monaten nur noch etwa 650 Euro. In den zwölf Monaten hat sie also insgesamt 11.700 Euro Elterngeld vom Staat bekommen.

Basiselterngeld und Elterngeld Plus kombiniert: Im zweiten Beispiel bezieht die Mutter sechs Monate Basiselterngeld und wechselt anschließend für die sechs Monate, in denen sie in Teilzeit arbeitet, zum Elterngeld Plus. Die ersten sechs Monate erhält sie somit auch 1.300 Euro. Die anderen sechs Monate erhält sie Elterngeld Plus. Das ist die Hälfte des Basiselterngeldes für die doppelte Zeit. Also bekommt sie zwölf Monate 650 Euro. Von diesem Betrag wird allerdings nichts mehr abgezogen. Insgesamt hat sie somit 15.600 Euro Elterngeld erhalten. Das sind 3.900 Euro mehr als im ersten Rechenbeispiel.

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Ob sich Elterngeld Plus für die eigene Lebenssituation sinnvoll ist, kann mit Hilfe des Elterngeldrechners auf dem Familienportal des BMFSFJ berechnet werden.

Wie beantragt man Elterngeld Plus?

Das Elterngeld Plus kann wie auch das normale Basiselterngeld schriftlich nach der Geburt beantragt werden, schreibt der BMFSFJ auf seiner Webseite. Die Antragsformulare können je nach Bundesland variieren.