Plätze für Kinder in der Kernzeitbetreuung sind in Bisingen stark nachgefragt. Der Gemeinderat entscheidet in seiner nächsten Sitzung über eine neue Vergaberichtlinie. Foto: Alexander Kauffmann

Der Gemeinderat Bisingen entscheidet in seiner kommenden Sitzung über neue Vergaberichtlinien für die Kernzeitbetreuung. Künftig könnte auch Losglück ein Wörtchen mitreden.

In Elternkreisen hat das Thema Kernzeitbetreuung für Grundschulkinder in Bisingen jüngst für Diskussionsstoff gesorgt. Für das laufende Schuljahr konnte die Gemeinde 14 Anträge für ein solches Betreuungsangebot nicht berücksichtigen – trotz Erweiterung der Angebote, wie die Verwaltung in einer Pressemitteilung informierte.

 

Eine Familie, die in der ersten Vergaberunde keinen Platz erhalten hatte, wählte den Weg vor das Verwaltungsgericht Sigmaringen. Dieses verpflichtete die Gemeinde, den Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu prüfen. In dem Urteil wurde unter anderem Kritik an den Vergabekriterien geäußert.

Diese hat die Gemeindeverwaltung mit einem Rechtsanwalt just überarbeitet; der Gemeinderat entscheidet in seiner Sitzung am Dienstag, 14. Oktober, über die neuen Vergabekriterien.

Drei Rangstufen

In den Richtlinien sind die Aufnahmekriterien für einen Platz in der Kernzeitbetreuung geregelt. Zuerst zum Zug kommen, wie bisher, berufstätige Alleinerziehende, die eine Erwerbstätigkeit von mindestens 20 Wochenstunden nachweisen können.

Es folgen in Stufe zwei Familien, bei denen beide Elternteile berufstätig sind. Vorrang haben hierbei Eltern mit einem gemeinsamen Beschäftigungsumfang von 80 Wochenstunden, gefolgt von Eltern mit einem gemeinsamen Beschäftigungsumfang von 60 bis 79 Wochenstunden, ehe Eltern mit einem gemeinsamen Beschäftigungsumfang von unter 60 Wochenstunden den Zuschlag erhalten.

Bedeutet: Wenn ein Elternteil Vollzeit und ein Elternteil nur halbtags arbeitet, schreibt die Gemeinde dieser Familie eine „nachrangige“ Priorität zu, wie es in der zu beschließenden Vergaberichtlinie heißt.

Losverfahren möglich

An dritter Stelle in der Rangfolge stehen Kinder, deren Geschwisterkinder bereits einen Platz in der Kernzeitbetreuung haben. „Dies dient nicht nur der Familienfreundlichkeit, sondern auch dem Kindeswohl, da eine gemeinsame Betreuung von Geschwistern organisatorische Belastungen der Eltern reduziert und den Kindern die Eingewöhnung erleichtert“, lautet die Begründung der Gemeinde.

Neu ist in der Richtlinie ein Losverfahren. Heißt: Bei mehreren gleichrangigen Bewerbungen und unzureichenden Betreuungsplätzen entscheidet das Los. Bewerbern muss im Zweifel also auch das Glück hold sein. Dieses Losverfahren werde in einem Protokoll dokumentiert, aus dem Zeitpunkt, Verfahren und Ergebnis der Ziehung eindeutig hervorgehen.

Ausnahmen thematisiert

Unabhängig von der genannten Bewerbungsrangfolge gibt es sozial begründete Ausnahmen. Diese gelten unter anderem für Kinder oder Elternteile mit schweren oder chronischen Erkrankungen oder einer Behinderung. Liegen diese Voraussetzungen vor, so die Vergaberichtlinie, könne eine vorrangige Aufnahme erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung der Kriterien ist das Ende des Bewerbungszeitraums.

Warteliste aufgeführt

Und weil die vorhandenen Plätze die Nachfrage nicht decken, ist in der Vergaberichtlinie auch eine Warteliste aufgeführt. Auf dieser werden Bewerber gelistet, die in der Vergaberunde keinen Platz bekommen haben oder sich zu spät beworben haben – die Reihenfolge bestimmt sich durch dieselben Vergabekriterien. Wird während des Schuljahres ein Platz frei, rücken die Bewerber entsprechend der Rangfolge nach.

Beschwerde eingelegt

Mit der neuen Vergaberichtlinie für die Kernzeitbetreuung, welcher der Gemeinderat noch zustimmen muss, will die Gemeinde Rechtssicherheit schaffen. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat die Verwaltung indes Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Ob bereits für dieses Jahr zugeteilte Plätze in der Kernzeitbetreuung neu vergeben werden müssen, ist offen.

Gemeinderat tagt

Termin
Der Bisinger Gemeinderat kommt zu seiner nächsten Sitzung am Dienstag, 14. Oktober, ab 18.30 Uhr im Feuerwehrhaus zusammen.

Ganztagesbetreuung
In Baden-Württemberg gibt es ab dem Schuljahr 2026/27 einen stufenweisen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, der ab 2029/30 alle Klassenstufen 1 bis 4 umfasst. Einen Anspruch auf