Im Halleninneren von Grathwol Fensterbau ist die Holzkonstruktion gut erkennbar. Foto: Schneider

Wer sich in Sulz Zuschüsse für Projekte rund um Grundversorgung, Wohnen oder Arbeit sichern will, kann bis 29. August einen ELR-Förderantrag stellen.

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden.

 

Dabei werden verschiedene Schwerpunkte gesetzt, etwa die örtliche Grundversorgung, sei es bei Dorfgasthäusern, Dorfläden, Metzgereien oder Bäckereien, aber auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich.

Modernisierung und Entflechtung

Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 Prozent – bei zusätzlichem CO₂-Speicherzuschlag bis zu 35 Prozent – gefördert werden.

Beim Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung stehen der Erhalt und die Stärkung der Ortskerne im Fokus. Das beinhaltet Modernisierungen, Verbesserung des Wohnumfeldes und die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen. Bei eigengenutzten, wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 Prozent.

Der Mittelstand im Blick

Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen maximal 50 000 Euro, bei Umnutzungen bis zu 60 000 Euro. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern kann mit bis zu 30 000 Euro pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert werden.

Der Schwerpunkt Arbeiten hat Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern im Blick. Voraussetzung: Sie tragen zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie Sicherung und Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätzen bei.

Extra-Zuschlag für Holz

Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischung im Ortskern ist ein Förderziel.

Unternehmensinvestitionen können mit bis zu 15 Prozent gefördert werden.

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO₂-bindende Baustoffe im Tragwerk – etwa Holz – einsetzt, kann einen Förderzuschlag von fünf Prozent auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, wenn das gemäß den beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.

Ansprechpartner im Rathaus

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von der Gemeinde gestellt werden. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 29. August bei der Stadtverwaltung Sulz vorliegen.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR.

Zur Abstimmung der erforderlichen Unterlagen steht Hartmut Walter (Telefon 07454/96 50 15, E-Mail: hartmut.walter@sulz.de) zur Verfügung.