Das Elements-Festival ist abgesagt. Das gibt der Veranstalter auf der Homepage bekannt. Foto: Jessica Müller

Unverständnis zeigt sich bei vielen über die zunächst unbegründete Absage des Elements-Festivals durch den Veranstalter. Nun äußert sich dieser über einen Anwalt.

Nachdem die Absage des Elements-Festivals für Aufregung und Enttäuschung sorgt, meldet sich nun der Veranstalter TMT Produktions GmBh mit Sitz in Vechta in Niedersachsen über einen Rechtsanwalt zu Wort.

 

„Aufgrund interner Umstände ist es uns nicht möglich zum jetzigen Zeitpunkt mehr ins Detail zu gehen, es ist uns jedoch wichtig zu betonen, dass auch uns die Absage schwer trifft“, teilt dieser mit.

„Wir haben alles uns Mögliche getan, diesen Schritt zu verhindern und sind etwas überrascht über die Reaktionen von den beteiligten Partnern, schließlich weisen wir seit über einem Jahr auf die Preis Sensibilität aufgrund der wetterbedingten Absage hin und dass, das Elements nur dann stattfinden kann, wenn die Kostenseite reduziert wird“, schreibt die Kanzlei weiter. Die Reaktionen darauf seien bis auf wenige Ausnahmen vor allem Preissteigerungen gewesen.

„Wir wünschen allen Beteiligten nur das Beste“, heißt es schließlich.

Die Rückerstattung der Tickets laufe nach den vertraglichen Regelungen und Prozeduren ab, teilte die Kanzlei auf Nachfrage unserer Redaktion mit.

Werden Tickets erstattet? – das sagt die Verbraucherzentrale

Grundsätzlich gilt: Vertragspartner ist bei Konzerten und Festivals in der Regel der Veranstalter. Die Veranstalter übertragen jedoch häufig die Rückabwicklung auf die Vorverkaufsstellen. Grundsätzlich besteht nach Ansicht der Verbraucherzentrale in solchen Fällen ein Erstattungsanspruch auf den Ticketpreis. Denn im Falle des Konzertausfalls kommt der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nach, unabhängig davon, ob der Veranstalter den Ausfall zu verantworten hat oder nicht.