Eine Flagge der Reichsbürger Foto: dpa

Die Verhandlung gegen einen Reichsbürger ist turbulent. Warum die Richterin laut wurde und welche Rolle der Gerichtsvollzieher spielt.

Er stellt sich vor als „Mensch“. Sechs Justizwachtmeister durchsuchen alle Besucher, ehe der Prozess wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte startet.

 

Der Angeklagte bleibt – von zwei Wachtmeistern begleitet – in der Tür zum Gerichtssaal des Amtsgerichts stehen. Sagt: „Ich nehme keinen Platz. Hat dieses Gericht überhaupt eine Legitimation?“ Zur Richterin: „Zeigen Sie mir ihren Amtsausweis.“

Jennifer Dallas-Buob: „Ich bin Vorsitzende. Ich brauche keine Legitimation.“ Der Angeklagte bohrt weiter: „Sind Sie ein staatliches Gericht? Sind sie legitimiert?“

Angeklagter gehört zu den Reichsbürgern

Die Richterin wird laut: „Möchten Sie hier eine Verhandlung haben? Sie sind jetzt still, dürfen sprechen, wenn Sie sich setzen.“ Die Staatsanwaltschaft stellt den Antrag, den Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl zu verwerfen.

Der Angeklagte gehört zu den Reichsbürgern, sagt: „Ich bin schon seit 2014 dabei. Damals habe ich mich notariell als Mensch ausgewiesen.“ In seinem Einspruch gegen den Strafbefehl hatte der Angeklagte Anfang Oktober 2025 ans Amtsgericht geschrieben: „Ihr Schreiben ist nicht an mich als Mensch, sondern an die juristische Person adressiert.“

Zentrales Element der Reichsbürger-Ideologie ist: Deutschland sei kein Staat, sondern eine GmbH. Deshalb hatte der Angeklagte vom „Unternehmen Amtsgericht Horb“ geschrieben.

Die Richterin fragt noch einmal: „Setzen sie sich, damit wir die Verhandlung beginnen?“ Der Angeklagte: „Nein.“

Zuhörer weigern sich aufzustehen

Dallas-Buob: „Daraus schließt das Gericht, dass der Angeklagten nicht an der Verhandlung teilnehmen will.“ Die Zuhörerplätze sind inzwischen gut gefüllt mit Sympathisanten und Prozessbeobachtern.

Um 9.18 Uhr will Jennifer Dallas-Buob die Entscheidung verkünden. Doch einige weigern sich, aufzustehen. Dann sagt ein Mann: „Ihnen zu Liebe mache ich es.“ Dallas-Buob: „Der Einspruch des Angeklagten ist verworfen.“

Gerichtsvollzieherin: Entweder Geld oder Gefängnis

Draußen geht es gleich weiter. Die Justizwachtmeister blockieren die Ausgangstür, als die Gerichtsvollzieherin dem Angeklagten einen Haftbefehl präsentiert: „Entweder sie zahlen 260 Euro oder gehen gleich in die JVA Rottweil.“ Der Mann kramt einen 500 Euro-Schein aus der Geldbörse: „Von Mama. Danke. Danke.“ Die Justizwachtmeister sperren weiter den Ausgang ab. Dann fährt die Gerichtsvollzieherin zur Bank, Wechselgeld holen.

Der Angeklagte: „Ich will die Presse als Zeugen dabei haben. Ich werde dagegen angehen vor internationalen Gerichten. Unter Zwang zahle ich die Zeche.“

Darum ging es beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Während die Gerichtsvollzieherin das Wechselgeld holt, erzählt er noch, wobei es beim Widerstand ging: „Eine Institution wollte Beitrag einziehen, schickte den Gerichtsvollzieher. Ich wollte den Ausweis sehen, er hat ihn mir gar nicht richtig gezeigt. Da habe ich ihn meines Grundstücks verwiesen.“

Inzwischen ist die Gerichtsvollzieherin wieder da. Der Angeklagte lässt die Presse die Nummer des 500-Euro-Scheins abschreiben. Sagt dann: „Schreiben Sie auf die Quittung: Unter Zwang bezahlt. Und den Haftbefehl will ich auch haben.“

Zum Schluss schüttelt Reichsbürger Wachtmeistern die Hand

Die Gerichtsvollzieherin macht alles wie verlangt, zählt dem Angeklagten das Wechselgeld in die Hand.

Ehe er aus dem Gericht geht, schüttelt der Angeklagte den Justizwachtmeistern lächelnd noch die Hand. Sagt: „Ich hatte einen Bediensteten, der war Polizist. Ein toller Mensch.“

Ein Wachtmeister sagt draußen: „Wichtig für uns ist: Es blieb friedlich.“