Youtube zeigts: Wigald Boning hockt im Eisloch im Schwenninger Moos – ein Anblick, den Naturschützer nicht gerne sehen. Foto: Spitz

Eine Aktion des TV-Komikers führte den Promi nach Schwenningen. Im Nachhinein aber wirft Wigald Bonings Badetag 1317 Fragen auf. Wie die Behörden jetzt reagierten.

Wigald Boning taucht ab. Genauer: Er geht Eisbaden und zwar im Schwenninger Moos. Ein Idyll. Ein Naturschutzgebiet. Und neben allen Lachern und tosendem Applaus, den der Comedian für seine über tausendtägige Bade-Challenge derzeit erhält, wirft das allem anderen voran eine Frage auf: Ja darf er das denn?

 

Ein leiser Hinweis darauf, dass er oder seine Manager das vielleicht selbst nicht so genau wissen, ist in seinem Instagram-Auftritt im Internet zu finden – oder besser gesagt: Er ist verschwunden. Denn das Video zu Wigald Bonings Badetag 1317 – besagtem Event in Schwenningen – schien am Dienstag urplötzlich verschwunden zu sein. Vormittags noch auf Instagram aufrufbar, führte der Link später am Tag ins Leere. Und in seiner Historie findet man unter den veröffentlichen Reels zwar den Badetag 1316 sowie Badetag 1318 – die 1317 aber sucht man vergeblich.

Nicht irgendwo

Kein Wunder: Die Badestelle für Bonings 1317. Mal war nicht irgendwas irgendwo, sondern der Neckarursprung und obendrein ein überregional bedeutendes Naturschutzgebiet, ein seltener Lebensraum für vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Schon seit 1939 gilt das Gebiet als geschützt.

Ob es deshalb Ärger gab? Vertreter der örtlichen Grünen sahen das offenbar relaxed. So witzelte Armin Schott beispielsweise: „Ja es ist eigentlich verboten im Moos, erlaubt nur für bestimmte Tiere“ und fügte einen zwinkernden Smiley seinem Fazit bei. „Es ist ja Fasnacht und er macht es für die gute Sache, deshalb würde ich sagen: Die Genehmigung ist erfolgt für alle Menschen, die mindestens an 1000 Tagen hintereinander in unterschiedlichen Gewässern gebadet haben“, so Schott, wohl wissend: „da gibt es bei uns niemanden“. Und Bonings vielbeachteter Auftritt sei schließlich „Werbung für unsere Stadt“ – den findige User übrigens zumindest auf Youtube noch immer anschauen können.

Beifall aus Schwenningen

Tatsächlich teilten selbst eingefleischte Schwenninger die Nachricht von Wigald Bonings Badestopp in Schwenningen mit weißer Rüschen-Badekappe, im Eisloch sitzend, gerne in den sozialen Medien. Und auch die „Foto Freunde vom Schwenninger Moos“ klatschten eifrig Beifall.

Im Regierungspräsidium in Freiburg indes ging das große Kopfzerbrechen los: Wie soll man mit dem öffentlichkeitswirksamen Badestopp des fernsehbekannten Komikers nun eigentlich umgehen?

Man entschied sich für eine Reaktion „mit Augenmaß“, wie der Matthias Henrich als Pressesprecher des zuständigen Regierungspräsidiums Freiburg auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte. „Aus guten Gründen“ sei das Verlassen der Wege und damit auch das Baden im Naturschutzgebiet Schwenninger Moos „nicht erlaubt“ – insbesondere „die dort lebenden, teilweise sehr seltenen und streng geschützten Arten bedürfen eines besonderen Schutzes“. Durch das Baden im Moor könnten Vogelarten, die hier ihr Rückzugsgebiet gefunden haben, empfindlich gestört werden. Außerdem könne bei einem Bad im Winter die Eisdecke aufbrechen und das auch im Gewässer zu einer Störung der im Wasser lebenden Fische und Kleinlebewesen führen. „Sie werden aufgeschreckt und verlieren dadurch viel Energie, die sie gerade im Winter dringend benötigen.“

Dennoch: In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium gehe das Landratsamt bei Verstößen gegen dieses Badeverbot mit Augenmaß vor und setze dabei „auf die Einsicht der Beteiligten“.

Diese Antwort bekommt Boning

In diesem Fall wohl rückblickend auch auf die Einsicht Wigald Bonings, denn der bekam nun offenbar keine Zahlungsaufforderung aus VS, aber einen wertvollen Rat fürs spätere Leben, dass er nicht bald wieder „kräftig duschen muss, um den Schwefelgeruch loszuwerden“, wie er in Schwenningen, frisch dem Neckar entstiegen, angekündigt hatte.

Die Antwort an Boning in der Kommentarspalte unter seinem Video ist augenzwinkernd: „Sehr geehrter Herr Boning, wir vom Regierungspräsidium Freiburg freuen uns, dass Ihre Badeserie es in unsere wunderschöne Region geschafft hat. Das wunderschöne Schwenninger Moor liegt in einem einzigartigen Naturschutzgebiet, in dem bestimmte Regeln gelten. Unter anderem ist das Verlassen der Wege – auch zum Baden – nicht erlaubt. Es gibt aber im Schwarzwald noch viele weitere schöne Seen, die Sie gerne im Rahmen Ihrer Serie besuchen können – die stinken auch nicht so nach Schwefel! Viel Spaß dabei!“

Wie hoch das Bußgeld gegebenenfalls hätte sein können, das ist übrigens nirgendwo in Stein gemeißelt: Die Höhe „liegt im Ermessen der Behörde und wird im Einzelfall entschieden“, so Henrich – in Bonings Fall wäre es vielleicht sogar ein Schnäppchen gewesen.