Der Edeka-Markt der Firma Mägerle soll um einen Getränkemarkt erweitert werden. Foto: Felix Biermayer

Der Edeka in Althengstett möchte seine Verkaufsfläche erweitern. Auf einem benachbarten Gelände soll ein Getränkemarkt entstehen. Das hat auch Auswirkungen auf andere Betriebe.

Seit fast elf Jahren gibt es den Edeka-Markt in der Gottlieb-Braun-Straße, den Familie Mägerle betreibt. Seit 2021 sind die Söhne Thomas und Marco in die Führung des Familienbetriebs eingestiegen.

 

Nun steht der nächste große Schritt an: Die Mägerles wollen sich an ihrem jetzigen Standort vergrößern. Sie wollen das Getränkesortiment in einen eigenen Markt ausgliedern. Der soll auf der Fläche neben dem aktuellen Parkplatz entstehen. Aktuell befindet sich dort die Autowerkstatt Fuhrmann und Schulze.

800 Quadratmeter zusätzliche Verkaufsfläche

Mit den Plänen kamen die Mägerles am Mittwoch in den Gemeinderat. Da das Grundstück nicht rechteckig ist, soll der Getränkemarkt eine Trapezform bekommen.

800 Quadratmeter Verkaufsfläche stünden so zur Verfügung. Mit Nebenflächen kommt das neue Gebäude auf etwa 1115 Quadratmeter. Dazu kommen die 300 Quadratmeter eines Außenlagers für das Leergut in Richtung der Bundesstraße. Der aktuelle Markt hat eine Verkaufsfläche von 1526 Quadratmetern, eine Gesamtfläche von 2225 Quadratmetern.

Die Zufahrt erfolgt über den jetzigen Parkplatz. Dieser wird um 38 Stellplätze vergrößert. Aktuell bietet der Parkplatz 108 Stellplätze. Auch die Anlieferung für den Getränkemarkt wird über den Parkplatz erfolgen. Darüber kommen die Lastwagen an die Gebäudeseite des Getränkemarkts, die zur Bundesstraße zeigt. Insgesamt wird das Gebäude ein – wenn auch sehr flaches – Satteldach bekommen. Darauf wird eine PV-Anlage installiert, die mit einer Wärmepumpe gekoppelt ist.

Bisher „beengtes Einkaufserlebnis“

Jannis Adam, der bei Edeka Expansionsleiter für das Gebiet Südwest ist, erklärte dem Gremium, warum der Neubau notwendig ist. Im aktuellen Markt gebe es nur beschränkte Lagerflächen. Dazu vergrößere sich das Sortiment stetig, zum Beispiel um Bio-Produkte oder vegane Artikel. Dafür benötige der Markt mehr Platz. Aktuell seien durch Rollregale und Aufsteller die Gänge sehr eng. „Es ist ein beengtes Einkaufserlebnis“, so Adam.

Durch die Auslagerung des Getränkesortiments würden im Bestandsmarkt etwa 200 Quadratmeter Verkaufsfläche frei. Dadurch sollen die Gänge breiter werden. Und das Sortiment, unter anderem im Bereich Drogerie, ausgebaut werden. Spirituosen, Wein und Sekt verbleiben im Markt.

Im Getränkemarkt sollen vor allem Kisten verkauft werden, so Adams. Man werde aber keine Getränke liefern, etwa für Feste, sagte Thomas Mägerle. „Wir sind nicht wie der Kusche“, so Mägerle. Der Edeka plane keinen Getränkefachmarkt, sondern wolle das bisherige Sortiment auslagern.

Weitere Lebensmittelmärkte ausschließen

Im Gemeinderat wurden die Erweiterungspläne wohlwollend zur Kenntnis genommen. Das Gremium beschäftigte sich mit der planerischen Seite. Denn um den Getränkemarkt zu realisieren, muss der Bebauungsplan geändert werden, in welchem das Grundstück liegt - und nicht nur der.

Wie Planer Thomas Sippel dem Gemeinderat erklärte, muss die Kommune insgesamt acht Bebauungspläne ändern. Das betrifft alle Gebiete nördlich des Bahndamms. Dazu kommt das Gebiet Mühlwiesen südlich des Bahndamms. Es geht im Prinzip um alle Gebiete, in welchen großflächig Gewerbe angesiedelt ist. In den Mühlwiesen ist das vor allem die Firma Morof, so Sippel.

Die Änderungen in den Bebauungsplänen seien deshalb notwendig, weil ein weiterer Lebensmitteleinzelhandel in den Gebieten ausgeschlossen werden soll, erklärte der Planer. Das sei eine Vorgabe von Landratsamt und Regierungspräsidium, steht in der Sitzungsvorlage. Es geht darum, dass Althengstett ein seiner Größe angemessenes Nahversorgungsangebot habe, erklärte Bürgermeister Rüdiger Klahm. Das sei mit Edeka und Penny der Fall. Weitere Märkte seien nicht erlaubt. Dieser Forderung des Regierungspräsidiums müsse die Kommune nachkommen.

Bestandsschutz gilt – aber nur der

Im Gremium kamen Fragen nach den bestehenden Lebensmittelhändlern in den Gebieten auf. Es gibt dort schon Getränkemärkte oder eine Metzgerei. Müssen die wegen der neuen Bebauungspläne schließen? „Nein, es gibt einen Bestandsschutz“, so Sippel. Der gelte für den jetzigen Einzelhandel. Zudem gebe es ein Handwerkerprivileg. Solche Betriebe dürften also auch weiterhin ihre Waren verkaufen, trotz Bebauungsplanänderung.

„Wie sieht es aus, wenn jemand am gleichen Standort neu baut? Gilt der Bestandsschutz dann nicht mehr?“, fragte Jörg Nonnenmann (FW). Nein, der Bestandsschutz gelte dann nicht mehr, antwortete Sippel. Denn der hänge an einer bereits erteilten Baugenehmigung. Für einen Neubau gelte die ja nicht mehr – und deshalb auch der Bestandsschutz nicht.

Ob die Kommune in den Prozess der Bebauungsplanänderung einsteigt, entscheidet der Gemeinderat in seiner Sitzung am 5. November.