Sabine Hagmann, die Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbandes, kritisiert die für sie zu geringen Wirtschaftshilfen. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Der Handelsverband Baden-Württemberg wünscht ein Ende der Corona-Maßnahmen für die Branche und mehr finanzielle Hilfe.

Stuttgart - Der Handelsverband Baden-Württemberg (HBW) hat sich in einem Weihnachtsbrief an die Landesregierung eine größere finanzielle Unterstützung und eine Aufhebung der Corona-Regelungen für die Handelsbranche gewünscht. Die Handelsbranche sei kein Treiber der Pandemie heißt es in dem Schreiben. Trotzdem gelte die 2G-Regel, die nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) allein im Weihnachtsgeschäft 2021 zu einem Umsatzverlust von rund 750 Millionen Euro in Baden-Württemberg führen werde. Deswegen fordert der Handelsverband die Aufhebung der Regel für den Handel und eine Festlegung der Corona-Maßnahmen „für einzelne Branchen nach deren Pandemierelevanz“.

Mitarbeiter nicht für Kontrollmaßnahmen einbinden

Ein weiterer Wunsch ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „nicht mit Kontrollmaßnahmen gebunden werden, für die sie nicht ausgebildet sind und die von staatlicher Seite erledigt werden müssen“. Der Präsident des Handelsverbandes, Herman Hutter, sagte in einer Pressekonferenz am Montag: „Bei Ladendieben dürfen wir keine Personalien aufnehmen, hier aber sollen wir den Impfstatus kontrollieren und sogar den Personalausweis.“ Die Händler erhoffen sich, dass sie ihre Läden im neuen Jahr wieder ohne Zugangsbeschränkungen öffnen können.

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Die HBW-Hauptgeschäftsführerin, Sabine Hagmann, kritisierte die zu geringen Wirtschaftshilfen für die Handelsunternehmen. „Wir haben ein besonderes Päckchen zu tragen“, sagte sie und sprach von einem Sonderopfer, das der Handel durch die pandemie-bedingten Schließungen erbracht habe. Die Händlerinnen und Händler dürften nicht auf dem so entstandenen finanziellen Schaden sitzen bleiben, heißt es in dem Schreiben. Auch die aktuellen Umsatzverluste durch die 2G-Regel müssten „durch gerechte Ausgleichszahlungen“ kompensiert werden.

Kritik an Rückforderungen der Überbrückungshilfen

Kritik wird auch an den Rückforderungen bei der Überbrückungshilfe geübt. Petra Lorenz, die Präsidentin des Handelsverbands Nordbaden, sprach von einer großen Ungerechtigkeit: „So kann man nicht mit einer ganz breiten Masse an Unternehmen umgehen.“ Außerdem müsse die Bemessungsgrenze für die Überbrückungshilfe auf einen Umsatzrückgang von 20 Prozent oder weniger gesenkt werden. Aktuell kann die Überbrückungshilfe erst bei einem Umsatzrückgang von 30 Prozent oder mehr beantragt werden.

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Außerdem wünscht sich die Branche einen Strukturerhaltungsfonds, damit die Innenstädte auch in Zukunft „bunt, lebendig und vielfältig“ bleiben. „Durch die finanziellen Einbußen der letzten 21 Monate fehlt vielen Handelsunternehmen das Geld für dringend notwendige Investitionen“, heißt es in dem Weihnachtsbrief. In der Pressekonferenz wurde auch ein reduzierter Mehrwertsteuersatz für den Handeln ähnlich wie in der Gastronomie gefordert.