Das gelbe Gebäude an der Mönchweilerstraße in Villingen soll abgerissen und durch ein reines Wohngebäude ersetzt werden. Damit beschäftigte sich der Technische Ausschuss. Foto: Cornelia Hellweg

Es gibt zu wenig Wohnraum. Der bundesweit neu geltende „Bauturbo“ will unterstützen: Erstmals entschied der Technische Ausschuss VS über drei geplante Vorhaben.

Für einen Standort in Villingen – konkret die Mönchweilerstraße 1/8 – gibt es eine Anfrage, das bestehende Gebäude bis auf das Untergeschoss abzureißen und stattdessen ein Mehrfamilienhaus mit 18 Wohneinheiten zu errichten. Einwände seitens der Verwaltung: zu hoch, und der Gehweg müsse an dieser Stelle verbreitert werden.

 

Daher lautet die Empfehlung „Zustimmung unter Vorbehalt einer Reduzierung“ der geplanten Gebäudehöhe. Maßgeblich für die städtebauliche Bewertung sei das benachbarte Bestandsgebäude. Eine Verbreiterung des Gehweges hätte zur Folge, dass das Gebäude etwas zurückgesetzt werden müsste. Eigentlich wäre reine Wohnbebauung laut des seit 2005 hier geltenden Bebauungsplanes gar nicht möglich. Allerdings gibt es bereits Wohnungen, die vor dieser Festsetzung bestanden.

Im Technischen Ausschuss vertrat CDU-Fraktionssprecher Dirk Sautter die Auffassung, dass eine Höhenbegrenzung des geplanten Gebäudes nicht notwendig sei. Ein entsprechender Änderungsantrag erhielt allerdings keine Mehrheit. Die im Ausschuss vertretenen Architekten hatten zuvor die geplante Höhenänderung als „städtebaulich bedenklich“ bewertet. Damit schaffe man noch dazu Präzedenzfälle.

Höhenbegrenzung umstritten

Gleich zwei Vorhaben in Tannheim standen zur Entscheidung an. Auf dem Grundstück Grusibündstraße 8 ist ein Ersatzbau beantragt, der laut Verwaltung allerdings größer ausfallen würde. Im Dachgeschoss sei eine zweite Wohnung möglich: „Die Verfestigung einer Splittersiedlung ist zu befürchten“. Es grenzt ein landwirtschaftlicher Betrieb an, und die Fläche liegt in der Wasserschutzgebietszone III WSG Tannheimer Tiefbrunnen VS. All dies führt dazu, dass aus Sicht der Verwaltung eine Neubebauung abzulehnen ist. Das sahen sowohl der Ortschaftsrat Tannheim als auch eine deutliche Mehrheit des Technischen Ausschusses anders. Bei zwölf Ja- und drei Nein-Stimmen stimmte das Gremium dem Vorhaben Grusibündstraße 8 zu.

Vorhaben in Tannheim

Für die Überaucher Straße in Tannheim gibt es eine Bauvoranfrage. Dort stehen schon zwei Wohngebäude in zweiter Reihe. Das geplante Gebäude läge vollständig im Außenbereich. Eine Genehmigung ist laut Vorlage nur unter Anwendung des Instrumentes Bauturbo möglich. Zur Schonung des Außenbereiches sei das Gebäude um drei Meter südlich zur bereits bestehenden Bebauung herangerückt worden. Hierzu gab es im Ausschuss keinen großen Diskussionsbedarf. Dem Vorhaben – ein Drei-Familien-Wohnhaus mit Garagen – stimmte der Ausschuss bei 13 Ja- und zwei Nein-Stimmen zu. Der Ortschaftsrat Tannheim hatte im Vorfeld ebenfalls keine Bedenken gehabt.

Das ist der Bauturbo

Das Gesetz zur Beschleunigung
des Wohnungsbaus ist seit dem 30. Oktober 2025 auf Bundesebene in Kraft. Der „Bauturbo“ soll es den Kommunen durch vereinfachte Planungsregeln ermöglichen, schneller Wohnraum zu schaffen. Ein bestehender Bebauungsplan kann beispielsweise durch die Zustimmung der Kommune überlagert oder ersetzt werden. Erfasst wird außerdem die Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines errichteten Gebäudes. Mit dem „Bauturbo BW“ will das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen „beim Zünden des Bauturbos unterstützen“ mit beispielsweise einer finanziellen Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen.