Die Bundesregierung will einen Ermittlungsbeauftragten zur Einsicht in die NSA-Spionageliste einsetzen. Foto: dpa/NATIONAL SECURITY AGENCY

Die geheime Liste mit Ausspähzielen des US-Geheimdienstes NSA soll von einem extra dafür eingesetzten Ermittlungsbeamten in Augenschein genommen werden.

Berlin - Die Liste mit US-Spionagezielen soll von einem Sonderermittler geprüft werden - und nicht von Abgeordneten. Das hat die Bundesregierung dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Parlaments am Mittwoch vorgeschlagen, wie der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg (CDU) sagte. Der Ausschuss solle die Vertrauensperson benennen und mit einem Fragenkatalog ausstatten. Grüne und Linke kündigten umgehend eine Verfassungsklage an. Sie fordern selbst Einsicht in die Listen der Spähziele. Union und SPD unterstützten den Vorstoß der Regierung.

 

Mit ihrem Vorgehen will die Regierung weitere Konflikte mit den USA wegen des Spionageskandals vermeiden. Ein gemeinsames Abkommen verbietet ihr, geheime Informationen der Amerikaner an die Abgeordneten weiterzugeben.

„Die Bundesregierung will sich selbst aufklären“, kritisierte die Linken-Vertreterin im NSA-Ausschuss, Martina Renner. Ihr Grünen-Kollege Konstantin von Notz bezeichnete das Vorgehen als Misstrauensantrag gegenüber dem Parlament. Ihre gemeinsame Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wollen sie umgehend auf den Weg bringen. Allerdings sei der schriftliche Vorschlag der Regierung als geheim eingestuft, kritisierte Renner. Das müsse schnellstmöglich gelockert werden.

Teile des Berichts könnten öffentlich werden

Auch der Bericht, den die Vertrauensperson erstellen soll, wird demnach zunächst als geheim gekennzeichnet werden. Teile davon könnten aber öffentlich gemacht werden, sagte Ausschuss-Chef Sensburg.

Der US-Geheimdienst NSA soll mit Hilfe des deutschen Bundesnachrichtendienstes Unternehmen und Politiker in Europa ausgespäht haben. Einblick in die dazu verwendeten Suchbegriff soll diese Vorwürfe aufklären.

Trotz des Protests der Opposition werden die Koalitionsparteien voraussichtlich dem Regierungsvorstoß folgen, wie die Abgeordneten ankündigten. Das können SPD und Union mit ihrer Mehrheit im Ausschuss durchsetzen.

Die Rolle des Beauftragten könnte eine hochrangige Person etwa aus dem Justizbereich übernehmen. „Wir brauchen jemanden, der das Vertrauen aller Fraktionen genießen sollte“, sagte SPD-Obmann Christian Flisek.

NSA soll Daten gezielt nach Informationen durchsucht haben

Die Regierung soll über den Personalvorschlag der Parlamentarier entscheiden, so dass der Sonderermittler formal von ihr eingesetzt und ihr zugeordnet wird. Die Koalition aus Union und SPD will dem Parlament so entgegenkommen, ohne das gemeinsame Geheimhaltungsabkommen mit den USA zu verletzen. SPD-Mann Flisek betonte, der NSA-Ausschuss wolle sich weitere eigene Untersuchungen vorbehalten, falls die Rechercheergebnisse nicht den Vorstellungen der Abgeordneten entsprechen.

Die NSA soll in Daten, die der Bundesnachrichtendienst abgefangen hat, gezielt nach Informationen etwa über europäische Rüstungskonzerne oder französische Behörden gesucht haben. Die NSA speiste dazu Suchbegriffe (Selektoren) ins Überwachungssysteme des BND ein. Bei der politischen Auseinandersetzung geht es um eine Liste mit 40 000 vom BND aussortierten Selektoren, die im Kanzleramt liegt.

Als Begründung für das Verfahren wird ein Präzedenzfall aus den USA genannt. Damals hatte die US-Regierung im Zuge der Aufklärung der Attentate vom 11. September 2001 Erkenntnisse deutscher Behörden an eine Regierungskommission weitergegeben, an der ebenfalls Abgeordnete beteiligt waren.