Ein Grill in der Garage wird zur unsichtbaren Bedrohung: Fünf junge Menschen erleiden eine Kohlenmonoxidvergiftung. Foto: pixaby

Was als gemütlicher Abend begann, endete im Großeinsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst – und könnte teuer werden.

Diese Grillparty werden fünf junge Menschen aus Waldmössingen so schnell nicht vergessen: Weil sie ihre Feier am Samstagabend aufgrund des schlechten Wetters in eine Garage verlegten, erlitten sie dort offenbar eine Kohlenmonoxidvergiftung.

 

„Grob fahrlässig“, nennt Polizeisprecher Fabian Herkommer ein offenes Feuer in einer Garage. „Das steht auf jedem Grill, dass er nur im Freien verwendet werden darf“, betont der Beamte.

Besonders heimtückisch

Kohlenmonoxid entsteht bei unvollständiger Verbrennung – etwa bei Holzkohlegrills oder Motoren – und ist besonders heimtückisch: Das Gas ist geruchlos, unsichtbar und für Menschen nicht wahrnehmbar. Schon wenige Atemzüge können Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit oder Atemprobleme auslösen. Genau diese Symptome zeigten offenbar auch die fünf Betroffenen im Alter zwischen 16 und 21 Jahren, woraufhin Rettungskräfte alarmiert wurden.

Bei höheren Konzentrationen kann Kohlenmonoxid innerhalb weniger Minuten bewusstlos machen oder sogar tödlich wirken. Im Körper blockiert das Gas den Sauerstofftransport im Blut – es kommt zu einer Art „innerem Ersticken“, obwohl die Betroffenen weiter atmen. Besonders gefährlich: Im Schlaf bleiben die Symptome oft unbemerkt.

Ein Großaufgebot an Einsatzkräften rückte am Wochenende in Waldmössingen an. 25 Feuerwehrleute waren vor Ort, dazu mehrere Rettungswagen mit insgesamt 14 Helfern.

Wer bezahlt?

Noch unklar ist, wer für die Kosten des Einsatzes aufkommen muss. Stadtbrandmeister Patrick Wöhrle erklärt auf Anfrage, dass bei der Feuerwehr zwischen Pflichtaufgaben – die in der Regel kostenfrei sind – und sogenannten Kann-Aufgaben unterschieden wird. Da die Situation nach aktuellem Stand nicht lebensbedrohlich gewesen sei, tendiert Wöhrle eher zu einer kostenpflichtigen Einstufung. Die endgültige Entscheidung hänge jedoch von den Ermittlungen der Polizei ab.

Sollte es sich um eine Kann-Aufgabe handeln, könnten auf die Beteiligten Kosten zukommen. Wöhrle rechnet mit rund 800 Euro für die eingesetzten Fahrzeuge sowie etwa 15 Euro pro Stunde und Einsatzkraft, zuzüglich Verwaltungsgebühren. „Rund 2000 Euro könnten da zusammenkommen“, so seine erste Einschätzung.