Viele Angehörige von Erdbebenopfern wollen betroffene Verwandte vorübergehend bei sich aufnehmen. Die Bundesregierung hat ihnen Hoffnung gemacht. Doch in der Praxis ist das nicht so einfach, wie der Stuttgarter Anwalt Engin Sanli in Istanbul feststellt.
Engin Sanli erlebt Istanbul ganz anders als sonst. „Die Stadt ist wie im Geistermodus“, sagt er. Die Erdbebenkatastrophe vom vergangenen Montag habe das öffentliche Leben auch am Bosporus verändert, berichtet der Stuttgarter Rechtsanwalt. Alles wirke gedrückt, die Nachrichten aus dem Katastrophengebiet sind anhaltend schockierend. „Das Ausmaß der Katastrophe tritt immer deutlicher zu Tage “, sagt der 33-Jährige.
In dieser Situation versucht Sanli auf seine Weise zu helfen. Am Montagabend ist er von Stuttgart nach Istanbul geflogen, um sich mit türkischen Anwaltskollegen zu beraten, wie es Betroffenen aus den Erdbebengebieten ermöglicht werden kann, vorübergehend bei Verwandten in Deutschland unterzukommen. Hoffnung machten die von der Bundesregierung am Wochenende angekündigten Visaerleichterungen für Erdbebenopfer. Die baden-württembergische Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) und andere türkeistämmige Politiker sowie die Türkische Gemeinde in Deutschland hatten sich dafür stark gemacht, ausgehend von einem Fall aus Stuttgart.
Erste Schwierigkeit: die Verpflichtungserklärung
Inzwischen gibt es Anzeichen von Ernüchterung. Engin Sanli, bei dem viele Anfragen eingehen, sieht sich mit Zweifeln und Sorgen konfrontiert. Die vom Auswärtigen Amt formulierten Voraussetzungen für die Erteilung eines auf drei Monate befristeten Besuchsvisums sind für viele Betroffene zeitnah offenbar kaum zu erfüllen. Das beginne bei der Verpflichtungserklärung, mit der Angehörige bestätigen müssen, das sie für den Unterhalt der Erdbebenopfer aufkommen können. Das muss über die Ausländerbehörde erfolgen und dann im Original zu den Betreffenden in die Türkei geschickt werden, „die zum Teil gar keine Briefkästen mehr haben“, wie Sanli sagt. Auch einen Termin bei der Ausländerbehörde muss man erst mal bekommen. Der Rechtsanwalt hat in dieser Sache Stuttgarts OB Frank Nopper und das baden-württembergische Justizministerium angeschrieben. Antworten stehen noch aus.
Das geforderte monatliche Nettoeinkommen ist zudem beträchtlich. Beispielsweise muss ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Verdiener beziehungsweise einem „Verpflichtungsgeber“ 3060 Euro Netto nachweisen können, wenn er einen Angehörigen ersten oder zweiten Grades aufnehmen will. Bei zwei Personen, die aufgenommen werden, etwa ein Elternpaar, sind es schon 3975 Euro.
Der Stuttgarter Anwalt will verhindern, „dass das Ganze zur Nullnummer wird“
Als belastend würden es Betroffene empfinden, dass sie in dem Antragsverfahren, das über einen Dienstleister des Auswärtigen Amtes abgewickelt wird, schriftlich ihre persönliche Notlage darlegen müssen, sagt Sanli. Viele der Menschen seien durch die Ereignisse traumatisiert und dazu nicht in der Lage. Eine noch größere Hürde stellt seiner Ansicht nach die Passpflicht dar. Viele Betroffene besäßen keinen Reisepass, weil sie nie vorgehabt hätten zu reisen, oder die Dokumente unter Trümmern liegen. In normalen Zeiten dauere es zwei bis drei Monate, bis man in der Türkei einen Reisepass erhalte, berichtet Sanli.
Der Stuttgarter Anwalt will jetzt herausfinden, wie lange die Ausstellung von Ersatzdokumenten dauert und notfalls Alarm schlagen, um zu verhindern, „dass die ganze Sache zur Nullnummer wird“. Es bestehe die Gefahr, dass am Ende nur sehr wenige Betroffene zu ihren Verwandten nach Deutschland kommen könnten. Das gelte auch für diejenigen Kinder, die durch das Erdbeben zu Vollwaisen geworden sind und für die zunächst ein Vormund bestellt werden müsse. In diesem Punkt sieht er die Hindernisse bei der Türkei.
Sanli drückt aufs Tempo. „In der gegenwärtigen Situation kommt es auf schnelle Unterstützung an“, sagt er, „und auf wenig Bürokratie.“ Die ersten Erfahrungen weisen jedoch in eine andere Richtung: „Jeden Tag stellen sich neue Probleme.“