Für die Einreise nach Kroatien wird ein negativer Antigen- oder PCR-Test benötigt. Foto: imago images/Eibner/Hahne /Eibner-Pressefoto

Kroatien ist ein beliebtes Urlaubsland. Aktuell gibt es aufgrund der Coronapandemie einige Bestimmungen für Touristen. Wir haben die Corona-Regeln zusammengestellt.

Stuttgart - Ein Städtetrip nach Zagreb oder Entspannen an den Stränden der Adriaküste: Auch während der Coronapandemie ist eine Reise nach Kroatien möglich, denn die Grenzen des beliebten Urlaubslandes sind offen. Es gibt allerdings einige Bestimmungen, die Touristen beim Trip nach Kroatien und die Rückkehr nach Deutschland beachten müssen. Wir geben einen Überblick darüber, was bei der Ein- und Ausreise gilt.

Das müssen Sie bei der Einreise beachten

Für die Einreise nach Kroatien brauchen Reisende einen negativen PCR- oder Antigentest (Schnelltest). Der Test darf dabei nicht älter als 72 Stunden (PCR) oder 48 Stunden (Antigen) sein. Vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Außerdem müssen sich Reisende vor dem Aufenthalt in Kroatien online registrieren. In das Formular müssen die Reisedaten, der Grund für die Reise und die Unterkunft eingetragen werden.

Das Formular finden Sie hier.

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Diese Corona-Regeln gelten in Kroatien

In Kroatien gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Im Freien muss die Maske getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

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Restaurants und Hotels haben geöffnet, Cafés dürfen laut dem Auswärtigen Amt allerdings nur den Außenbereich öffnen. Auch die meisten touristischen Attraktionen können in Kroatien wieder besucht werden. An den Stränden gibt es teilweise Zugangsbeschränkungen.

Die Maßnahmen können sich je nach Region unterscheiden. In der Region Zagreb sind beispielsweise Menschenansammlungen von mehr als 1000 Menschen verboten und Privattreffen ohne Covid-Zertifikat nur noch mit bis zu 15 Personen erlaubt. Genaue Informationen über die einzelnen Regionen liefert die Website des kroatischen Innenministeriums.

Das muss man bei der Rückreise beachten

Kroatien wird derzeit vom Robert-Koch-Institut nicht als Hochrisikogebiet eingestuft. Deshalb müssen sich Reisende vor der Rückkehr nach Deutschland nicht registrieren.

Allerdings gilt auch für Kroatien-Urlauber ab dem 1. August bei der Rückreise die neue Testpflicht, die das Bundeskabinett am 30. Juli verabschiedet hat. Nicht nur Flugreisende, auch Personen, die über den Landweg zurückkommen, müssen ab dann nachweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind. Ausgenommen sind davon nur Kinder unter 12 Jahren.

Als getestet gilt, wer einen negativen PCR-Test vorweisen kann, der höchsten 72 Stunden vor der Rückreise gemacht wurde. Gültig ist auch ein Antigenschnelltest, der maximal 48 Stunden zurückliegt. Das Ergebnis muss in digitaler Form oder auf dem Papier vorliegen. Als Beleg für eine Impfung dient für die Rückreise der gelbe Impfpass oder die digitale Variante. Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorlegen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Details zur Rückreise sind auch auf der Webseite des Auswärtigen Amts zu finden.