Besuche in Krankenhäusern sind derzeit nur eingeschränkt möglich. (Symbolfoto) Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Die Krankenhäuser haben ihre Konzepte nach der Einführung von Alarmstufe zwei schon wieder überarbeitet. Um einen Patienten besuchen zu dürfen, braucht man nun einen sehr guten Grund. Ausnahmen gibt es in vielen Kliniken nur noch in Notfällen, bei Kindern, Sterbenden oder im Kreißsaal.

Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in unserem Newsblog

Oberndorf - Die Einlassregeln haben sich bei den Krankenhäusern geändert: Aufgrund stark steigender Infektionszahlen verhängen viele Kliniken ein generelles Besuchsverbot.

Kreis Freudenstadt

Im Klinikum Freudenstadt und in der Klinik für Geriatrische Rehabilitation Horb gilt seit dem 27. November ein generelles Besuchsverbot, wie der Website der Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt GmbH zu entnehmen ist. "Es gelten im Klinikum Freudenstadt und in der Klinik für Geriatrische Rehabilitation Horb momentan die Einlassregeln, die auf unserer Website aufgeführt sind", erklärt Sprecherin Cornelia Schreib. 

Ambulante Patienten müssen während des gesamten Aufenthalts eine FFP2 Maske tragen. Diese ist selbst mitzubringen. Begleitpersonen sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen werden bei Kindern, dementen und gebrechlichen Patienten oder Patienten mit Sprachbarrieren gemacht. Schwangere dürfen zur Geburt begleitet werden, nicht aber zu ambulanten Untersuchungen. Väter sind zu Besuchen auf der Wochenbettstation und der Kinderintensivstation gestattet.

Kreis Calw

Der Klinikverbund Südwest (KVSW) hat ebenfalls einen generellen Besucherstopp an allen Standorten beschlossen, also auch in Calw und Nagold. "Zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern in seinen Krankenhäusern hat der Klinikverbund Südwest beschlossen, die Patientenbesuche auf ein absolutes Minimum zu reduzieren", heißt es in der neuesten Pressemitteilung. Nur im Einzelfall werden Ausnahmen des Besucherstopps gemacht. So dürfen lebensbedrohlich Erkrankte und Patienten der Palliativstation von Angehörigen besucht werden.

Väter oder Partner dürfen sowohl die Schwangere bei der Geburt im Kreißsaal begleiten als auch zeitlich eingeschränkt auf die Wochenstation. Kranke Kinder dürfen von ihren Eltern besucht werden. Begleitpersonen sind zugelassen, sofern die Begleitung des Patienten medizinisch notwendig ist.

Persönliche Dinge für stationäre Patienten, wie Wäsche, Taschen oder ähnliches, können weiterhin an der Pforte oder beim Sicherheitsdienst abgegeben werden.

Schwarzwald-Baar-Kreis

Für die Krankenhäuser Villingen-Schwenningen und Donaueschingen gilt laut der Website des Schwarzwald-Baar-Klinikums auch ein Besuchsverbot: "Im Schwarzwald -Baar Klinikum sind aufgrund der aktuell hohen Infektionszahlen im Landkreis ab Montag, den 29. November, keine Krankenbesuche an den Standorten Villingen-Schwenningen und Donaueschingen mehr erlaubt", teilt Pressesprecherin Sandra Adams mit. "Das Schwarzwald-Baar-Klinikum möchte Patienten und Mitarbeiter schützen. Soziale Kontakte zu Angehörigen und Freunden können nur noch telefonisch erfolgen."

Nur in besonderen Fällen, beispielsweise bei Sterbenden oder bei Patienten in Palliativsituationen, ist ein Besuch nach vorheriger Absprache und mit negativem Schnelltest möglich, wie einer Pressemitteilung des Klinikums zu entnehmen ist. Der Nachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Zwar kann man sich im Klinikum testen lassen, es kann aber zu Wartezeiten kommen.

Ambulante Patientenbehandlungen bieten die Krankenhäuser weiterhin an. Dabei ist maximal eine Begleitperson erlaubt, sofern diese benötigt wird. Darüber hinaus dürfen werdende Mütter eine Begleitperson in den Kreißsaal mitbringen. 

Zollernalbkreis

Im Zollernalb Klinikum in Balingen und Albstadt gilt nun die "3G-Plus"-Regel: geimpft, genesen, getestet. Dabei müssen sich auch Geimpfte und Genesene testen lassen. Es darf pro Patient ein Besucher pro Tag ins Klinikum kommen, wie das Klinikum mitteilt. Kinder unter sechs Jahren dürfen das Krankenhaus nicht besuchen.

Die allgemeinen Besuchszeiten auf der Normalstation sind täglich von 9 bis 20 Uhr. Die Besuchsdauer ist unbegrenzt. Besuche auf der Intensivstation sind nur nach vorheriger telefonischer Absprache möglich. Für nicht geimpfte oder genesene Besucher ist ein negativer Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erforderlich. Jeder Besucher muss dem Sicherheitsdienst den entsprechenden Nachweis vorlegen und eine Selbstauskunft ausfüllen. An beiden Standorten sind nur eingeschränkte Testkapazitäten vorhanden: In Albstadt von 12 bis 17 Uhr und in Balingen von 12 bis 18 Uhr. 

Zudem müssen Besucher über die Luca-App oder per Papierformular ihre Besuchszeit dokumentieren.

Auch auf der Geburtsstation ist täglich nur ein Besucher erlaubt. Besuche auf der Intensivstation sind nach vorheriger telefonischen Abspräche möglich. Im stationären Bereich gilt grundsätzlich die Pflicht zum ständigen Tragen einer FFP2-Maske. 

Rottweil

Das SRH Krankenhaus Oberndorf hat schon im Oktober einen Besucherstop eingeführt und bis heute beibehalten. Ausgenommen von diesem Besuchsverbot sind Angehörige, die einen Patienten besuchen, der im Sterben liegt oder Angehörige von Patienten der Palliativstation. In diesem Fall ist eine Person pro Tag erlaubt. Hierzu werden spezielle Besucherscheine der behandelnden Ärzte ausgestellt. Die Besucherscheine können Angehörige über die Stationsteams oder über die Rezeption unter Telefon 07423/8130 telefonisch erfragen. Besucher mit Besucherscheinen werden gebeten, sich an der Rezeption dann anzumelden.

In der Helios Klinik Rottweil sind Besuche ebenfalls nur noch eingeschränkt möglich. "Besuche sind ab jetzt nur durch geimpfte oder genesene Personen plus einem zusätzlichen negativen Testnachweis (2G+) zulässig", erklärt Pressesprecherin Silke Bentner auf Nachfrage. In Sonderfällen, wie bei Sterbenden, sind mit vorheriger Absprache mit den zuständigen Ärzten Ausnahmen von der 2G+-Regel möglich. "Um interne Kapazitäten für die Patientenversorgung zu schaffen, verschieben wir derzeit planbare Eingriffe, sofern dies medizinisch vertretbar ist."

Die überwiegende Mehrheit der Besucher habe Verständnis für die strengeren Besuchsregeln. Bei der dynamischen Fallzahlen-Entwicklung sei jedoch eine langfristige Planung nicht möglich. "Auch wir müssen die Situation täglich neu bewerten. Wir sind mit unseren aus den ersten drei Wellen bewährtem Sicherheitskonzept vorbereitet und passen uns der jeweiligen Corona-Situation an", so Bentner.

"Die Mitarbeiter der Intensiv- und Isolierstation haben nun eineinhalb Jahre unter erschwerten Arbeitsbedingungen ihren Beruf ausgeübt und viel geleistet. Natürlich sind auch unsere Personalkapazitäten begrenzt, aber auch dies gilt deutschlandweit für alle Krankenhäuser", sagt die Sprecherin. "Und ja, für alle ärztlichen und pflegerischen Mitarbeiter ist die derzeitige Situation extrem anstrengend und stellt eine große Herausforderung dar. Hinzu kommen noch die für diese Jahreszeit typischen Erkältungskrankheiten, was einen erhöhten Krankenstand mit sich bringt."