Wichtige Unterlagen für Finanzamt und Arbeitnehmer gehen beim Finanzamt meist erst bis Ende Februar ein. Foto: Imago/Steinach

Wer sich von der Steuererklärung eine Erstattung erwartet, will über das extra Geld gerne schon bald verfügen. Doch ab wann kann man die Steuererklärung für 2022 abgeben? Und ab wann macht die Abgabe überhaupt Sinn?

Das Thema Steuererklärung polarisiert. Es gibt jene, die die Abgabe möglichst lange vor sich herschieben, weil ihnen das Prozedere schlichtweg lästig ist. Auch deshalb gibt es auch etliche Steuerzahler, die noch nie eine Einkommensteuererklärung gemacht haben, wenn sie dazu nicht verpflichtet sind. Und dann gibt es andere, die sie möglichst schnell erledigen wollen – entweder um das Thema hinter sich zu haben oder weil sie sich eine Erstattung erhoffen.

Los geht es ab Januar – allerdings nur in der Theorie

Eine Abgabe ist frühestens im Folgejahr möglich, also am 1. Januar 2023 für das Steuerjahr 2022. Das ist aber lediglich ein theoretischer Termin. Für die Steuererklärung sind die Bescheinigungen für die abzusetzenden Ausgaben erforderlich. Und auch dem Finanzamt müssen von dritter Seite erst Bescheinigungen vorliegen, damit es mit der Bearbeitung der Steuererklärung überhaupt beginnen kann.

Die Mehrheit der Steuererklärungen werden von Arbeitnehmern abgegeben. Für sie muss der Arbeitgeber die Lohnsteuerdaten an das Finanzamt übermitteln, auch die Krankenkasse sendet die wichtigsten Daten. Beide haben laut den gesetzlichen Fristen dafür bis Ende Februar des Folgejahres Zeit – die Daten zur Einkommenssteuererklärung 2022 müssen dem Finanzamt also bis zum 28. Februar 2023 vorliegen. Bis dahin erhält in der Regel auch der Arbeitnehmer den relevanten Ausdruck.

Deshalb ergibt es in aller Regel keinen Sinn, die Steuererklärung vor März anzugehen. Dann ist meist auch erst der Datenabruf über das Finanzamt möglich, um zum Beispiel die Daten in ein elektronisches Steuerprogramm zu überspielen.

Wer allerdings für die Steuererklärung noch Abrechnungen des Hausverwalters oder Vermieters braucht, etwa für Warmwasser und Heizung oder Handwerker- und Hausmeistertätigkeiten, die geltend gemacht werden können, muss sich weiter gedulden. In der Praxis gehen diese oft erst zur Jahresmitte oder sogar später ein.

In solchen Fällen fragen sich viele eher, bis wann sie die Steuererklärung abgeben müssen. Wer dazu verpflichtet ist, muss sie für 2022 bis zum 2. Oktober 2023 dem Finanzamt übermitteln. Wer die Steuererklärung über einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein abgibt, erhält einen Aufschub bis zum 31. Juli 2024.

Arbeitnehmer, die nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, können diese freiwillig einreichen. Hierfür haben sie vier Jahre Zeit. Für 2022 müssen die Unterlagen demnach bis spätestens zum 31.12. 2026 beim Finanzamt sein.