Obwohl beide ein eigenes Gewerbe in Schwarzarbeit betrieben hatten, bezogen ein Mann und eine Frau aus der Ortenau jahrelang hohe Beiträge aus dem Jobcenter.
Mehr als 70 000 Euro an Grundsicherungsleistung hatt ein Ehepaar aus der Ortenau als sogenannte Bedarfsgemeinschaft von April 2020 bis Oktober 2023 vom Jobcenter Lahr bezogen. Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach haben jedoch festgestellt, dass die Frau und der Mann beide während des gesamten Leistungszeitraums ein erfolgreiches Gewerbe betrieben und damit gemeinsam Einkünfte von mehr als 270.000 Euro erzielt hatten.
Damenkleidung nur in Bar
Nach Angabe des Zollamts sollen die Frau ihre unternehmerischen Tätigkeiten damit verschleiert haben, dass sie für ihre über Social Media angebotene Damenkleidung nur in Bar bezahlt wurde – oder aber über Konten, die auf den Namen von Familienmitgliedern liefen.
Der Mann war angeblich bei seinem Bruder angestellt, der aber sein Dienstleistungsunternehmen nur zum Schein geführt hatte, verantwortlicher Geschäftsführer war er selbst, heißt es weiter.
Das Amtsgericht Offenburg hat die Eheleute wegen gewerbsmäßigen Betrugs in acht Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, jeweils ausgesetzt zur Bewährung für eine Dauer von drei Jahren. Zudem ordnete das Gericht an, dass die betrügerisch erlangten Beträge zurückgezahlt werden müssen.