Mit Warnplakaten geht Natalie Falendis gegen Falschparker vor Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Das Milaneo hinter dem Stuttgarter Hauptbahnhof brummt: 3,6 Millionen Kunden verzeichnet das Einkaufszentrum in den 100 Tagen nach seiner Eröffnung bis zum Jahresanfang. Doch die Erfolgsmeldung hat auch ihre Schattenseiten

Stuttgart - Das Milaneo hinter dem Stuttgarter Hauptbahnhof brummt: 3,6 Millionen Kunden verzeichnet das Einkaufszentrum in den 100 Tagen nach seiner Eröffnung bis zum Jahresanfang. Doch die Erfolgsmeldung hat auch ihre Schattenseiten – und zwar für die Anwohner im angrenzenden Nordbahnhofsviertel. Die fühlen sich durch den Parksuchverkehr, Verkehrsrowdys und Falschparker belästigt.

Schlimm betroffen ist Natalie Falendis. Die 68-Jährige wohnt im Erdgeschoss in der Nordbahnhofstraße. Obwohl vor ihrer Wohnung Halteverbot besteht, wird dort ständig geparkt. Weil die Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdienstes ihrer Meinung nach zu selten kontrollieren, hat sie Großplakate in ihre Fenster gehängt. Darauf droht sie den Falschparkern damit, sie anzuzeigen, falls sie das Halteverbot ignorieren – allerdings mit nur mäßigem Erfolg. „Eine Zeit lang wirkt mein Appell, doch irgendwann ist wieder alles beim Alten“, stellt sie fest. Ihre Nachbarn in der Mönchstraße machen ähnliche Erfahrungen. Auch dort wird geparkt, obwohl nur die Anwohner freie Zufahrt haben. „Machen wir den Mund auf und sprechen die Falschparker an, bekommen wir eine dumme Antwort“, sagt sie.

Das Amt für öffentliche Ordnung geht davon aus, dass sich die Situation von Sommer an schlagartig verbessern wird. Dann soll auch in dem Bereich das neue Parkraummanagement, das bereits im Stuttgarter Westen greift, zur Anwendung kommen. Sowohl Anwohner als auch Autofahrer von außerhalb müssen dann für die bislang noch kostenfreien Parkplätze bezahlen.

Sollte das nicht die gewünschte Entlastung bringen, haben die städtischen Behörden noch Plan B in ihrer Schublade. Vorstellbar ist dann, dass die Parkgebühren fürs Ticket aus dem Parkautomaten erhöht werden oder aber die Stellplätze ausschließlich für die Anwohner ausgewiesen werden.