Nachdem das Amtsgericht Kenzingen eine Mieterin mit 30 Katzen in Herbolzheim zum Auszug verurteilt hatte, ist nun noch einmal eine Wendung eingetreten: Die beiden Parteien haben sich vor dem Landgericht Freiburg geeinigt.
Freiburg/Herbolzheim - In dem Verfahren vor dem Amtsgericht Kenzingen Ende 2021 hatten die Mieter, das Ehepaar K., den Auszug der Mieterin E. und ihrer Tiere verlangt. Die beklagte Mieterin wohnt seit 2014 in dem gemieteten Anwesen in Herbolzheim. Sie betreibt dort eine Katzenpension mit zeitweise bis zu 30 Tieren und hält Hühner und Enten. Um die Rechtmäßigkeit der Kündigungen gegen sie zu klären, hatte das Amtsgericht Kenzingen in drei Verhandlungsterminen zehn Zeugen vernommen (wir berichteten).
Die Katzen hatten bei dem Prozess kaum eine Rolle gespielt. Entscheidend dafür, ob die außerordentliche Kündigung der Vermieter rechtswirksam sei, war damals letztendlich die Frage gewesen, wer wen bei einem Besichtigungstermin Ende April 2021 bedroht hatte.
Berufung vor dem Landgericht Freiburg eingelegt.
Die Nachbarin und ihre Tochter erklärten, dass eine Bedrohung von der Familie K. gegen Frau E. ausgegangen sei. Die Familie schilderte den Fall jedoch genau umgekehrt. Der Richter stützte sein Urteil im Dezember 2021 auf die Aussage eines mit der Familie bekannten Polizeibeamten, der bei dem Besichtigungstermin ebenfalls anwesend gewesen war. Er sagte für die Vermieter aus. Das Gericht hatte der Beklagten damals eine Frist zur Räumung des Anwesens bis zum 31. Januar 2022 gewährt.
Vor dem Landgericht Freiburg, bei dem Berufung gegen das Urteil eingelegt worden war, ging die Sache dann aber anders aus. Die beiden zerstrittenen Parteien einigten sich am Ende auf einen Vergleich: Die beklagte Mieterin verpflichtete sich in dem Vergleich bis zum 31. Mai 2023 auszuziehen, sprich das von ihre bewohnte Wohnhaus, die Scheune und einen Hühnerstall bis dahin zu räumen und an die Vermieter herauszugeben.
Weitere Käuferbesichtigungen des Anwesens durch die Kläger sollen nicht stattfinden. Auf Reparaturanfragen will Frau E. binnen einer Woche in Textform reagieren. Im Gegenzug erklärte die Beklagte außerdem, dass sie keine weiteren Tiere anschaffen werde. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Niedriger Mietzins
Auch die an das Ehepaar gezahlte Miete war Teil des Vergleichs. Sie beträgt bis zum Auszug der Mieterin am 31. Mai 2023 weiterhin 275 Euro monatlich. Der niedrige Mietzins begründete sich unter anderem darin, dass die Mieterin nach eigenen Aussagen umfangreiche und auch kostenintensive Reparaturen vorgenommen hatte.